Planungsunterlagen für Gebiet „Marienberger Straße Nord“ einsehbar

von Redaktion

Am nördlichen Stadteingang soll ein Mischgebiet für Wohnungen und hochschulnahem Gewerbe entstehen

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. April die Einleitung der beiden Verfahren zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 „Marienberger Straße Nord“ sowie zum Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ beschlossen sowie die zugehörigen Planentwürfe gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die Öffentlichkeit freigegeben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ soll eine Bebauung ermöglicht werden, die insbesondere dem Ziel der Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung von wesentlichen Anteilen an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und hochschulnahem Gewerbe Rechnung trägt.

Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Stadteingang von Rosenheim unmittelbar westlich der stark frequentierten Westerndorfer Straße (B15) und hat eine Größe von circa 10,54 Hektar. Im Westen wird der Bereich von der Bahnlinie zwischen Rosenheim, Wasserburg und Mühldorf, im Norden durch den angrenzenden Siedlungsbereich von Westerndorf St. Peter, im Südosten durch den Hochschulkomplex der Kernstadt Rosenheim und im Südwesten durch Wohnbebauung begrenzt. Die Fläche ist derzeit größtenteils nicht bebaut und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.

Die Vorentwürfe zur 55. Flächennutzungsplanänderung Teil 1 und zum Bebauungsplan Nr. 204, sowie die zugehörigen Erläuterungen, sind einsehbar auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter dem Link https://www.rosenheim.de/ buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung. Ergänzend sind die Unterlagen auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13 Uhr) zugänglich. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden (zum Beispiel per E-Mail an bauleitplanung@rosenheim.de).

Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter Telefon 08031/3651641 gebeten.

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