Bußgeldverfahren

Ohne Führerschein – aber mit Alkohol

von Redaktion

Rosenheim – Beamte der Rosenheimer Polizei haben am Sonntag um 2.04 Uhr einen Autofahrer (34) aus der Tschechischen Republik in der Klepperstraße kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle nahmen die Beamten einen Alkoholgeruch wahr. Ein Test ergab einen Wert in Höhe von 0,8 Promille. Als die Beamten anschließend den Führerschein einfordern wollten, gab der 34-Jährige an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Die Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Bußgeldverfahren aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss ein.

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