Gut jeder Zweite wird abgewiesen

von Redaktion

Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich tragen dazu bei, illegale Einwanderung zu verhindern. Das zeigen die Zahlen der Bundespolizei. Warum manche Menschen zurückgewiesen werden und manche nicht und woher die meisten kommen, im Überblick.

Rosenheim – Seit dem 16. September wird an den deutschen Landesgrenzen wieder genauer hingeschaut. Wer einreisen möchte, muss mit Staus und längeren Wartezeiten rechnen. „Wir stärken durch konkretes Handeln die innere Sicherheit und setzen unseren harten Kurs gegen die irreguläre Migration fort. Diese Linie verfolgen wir weiter“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser jüngst diesen Schritt.

In Bayern hat sich damit allerdings nichts geändert. Hier sind die Grenzkontrollen schon seit 2015 an der Tagesordnung. Dass dadurch zahlreiche illegale Einreisen verhindert wurden, zeigen die offiziellen Zahlen. In ganz Bayern wurden von Januar bis August insgesamt 13205 unerlaubte Einreisen angezeigt, wie die Bundespolizeidirektion München mitteilt. Rund 17,15 Prozent dieser Fälle wurden in der Region, genauer am Grenzübergang zwischen Kiefersfelden und Kufstein, registriert. Von den dort illegal eingereisten Personen wurden 1262 Personen zurückgewiesen.

Kiefersfelden bleibt
Migrations-Hotspot

Im August waren es sogar über 19 Prozent der bayernweiten Fälle, die am Grenzübergang bei Kiefersfelden festgestellt wurden. Konkret: Von den 1745 festgestellten Fällen im August wurden 337 unerlaubte Einreisen von der Bundespolizeiinspektion Rosenheim erfasst. 194 Personen wurden in diesem Monat zurückgewiesen. „Im Durchschnitt weist die Bundespolizeiinspektion Rosenheim derzeit rund 50 bis 60 Prozent der Personen zurück, die die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen“, erklärt eine Sprecherin auf OVB-Anfrage. Hauptherkunftsländer der illegal eingereisten Personen sind Syrien, Türkei und die Ukraine.

Zahlen in der Region
entgegen dem Trend

Was auch auffällt: Bayernweit sind die Zahlen der illegalen Einreisen im Vergleich zum Vorjahr bisher in den meisten Monaten rückläufig. In Rosenheim sieht es anders aus. Hier stieg die Zahl der unerlaubt eingereisten Personen um 236 an, was einem Plus von 11,64 Prozent entspricht.

Doch wie wird letztlich entschieden, ob Personen zurückgewiesen werden oder nicht? „Die nicht zurückgewiesenen Personen haben in der Regel bei einer grenzpolizeilichen Befragung mittels Dolmetscher ein Schutzersuchen gestellt“, erklärt die Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Rosenheim. „Wird gegenüber der Bundespolizei ein Schutzersuchen vorgebracht, wird die Person gemäß Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt und anschließend grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.“ Eine erkennungsdienstliche Behandlung bedeutet, dass die personenbezogenen und biometrischen Daten, also beispielsweise Name, Wohnort, Alter, Größe, Gewicht, erfasst werden. Geprüft wird der Fall dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anders ist das Vorgehen bei unbegleiteten Minderjährigen. Diese werden „aus Gründen der Jugendfürsorge“ nicht in die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, sondern direkt in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Zurückgewiesen werden Personen dann, wenn sich bei der grenzpolizeilichen Befragung herausstellt, dass es nicht um Schutz oder Asyl geht.

65 Schläge gegen die
Schleuserkriminalität

Auch Schleuser sind den Behörden durch die Kontrollen ins Netz gegangen. Von Januar bis August konnte die Bundespolizeiinspektion Rosenheim 65 Schleuser festnehmen – 16 davon im August.

Was ist ein „Schutzersuchen“?

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