Meldebehörden: Widerspruch gegen Datenübermittlung bis 31. März möglich

von Redaktion

Rosenheim – Die Meldebehörden sind verpflichtet, diverse persönliche Daten von meldepflichtigen Personen an entsprechende Stellen weiterzugeben. Bürger haben jedoch die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Die Frist für die jährliche Meldung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr endet am 31. März. Die Übermittlungssperre kann persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. Weitere Informationen sind im Internet auf der städtischen Homepage verfügbar.

Artikel 1 von 11