Rosenheim – Ein 35-jähriger Einzelhandelskaufmann soll laut Anklage im Mai 2024 eine 31-jährige Finanzberaterin vergewaltigt, genötigt und gegen diese eine üble Nachrede geäußert haben. Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, es habe sich im Laufe der circa einjährigen Beziehung stets um einvernehmlichen Sex gehandelt. Vielmehr sei es so, dass seine ehemalige Lebensgefährtin sehr häufig auf Geschlechtsverkehr bestanden habe. Die von ihr behaupteten Verletzungen wären aus Sado-Maso-Praktiken wie Bissen und Pressuren entstanden, welche sie eingefordert habe.
„Unerfüllbare“ Forderungen
Der Mann erklärte weiter, dass die Spannungen zwischen dem Paar nach dem Einzug der Frau bei ihm in Juni 2023 begonnen hätten. Grund hierfür sei insbesondere der Umgang der Frau mit ihrer Tochter und der Umgang ihrer beiden Kinder untereinander gewesen. Vor allem aber habe sie für ihm unerfüllbare Forderungen gestellt. So sollte er in seinem Haus ein Zimmer für ihre Tochter einrichten lassen. Insgesamt seien die finanziellen Ansprüche der Frau überzogen gewesen, so der Angeklagte. Als er sich dann von ihr wegen der Probleme mit den Kindern trennen wollte, habe sie 5000 Euro Abfindung verlangt. Nachdem er dies verweigerte, habe seine frühere Partnerin ihn in der vorliegenden Form verleumdet. Als sie dann gar ein Annäherungs-Verbot gegen ihn erwirkt hatte, sei sie dennoch unvermittelt an seinem Arbeitsplatz aufgetaucht, einzig in der Absicht, ihn in Schwierigkeiten zu bringen. Insgesamt seien die Vorwürfe unberechtigt, erklärte der 35-jährige vor Gericht.
Das vermeintliche Tatopfer, wie der Angeklagte aus Rumänien stammend, beschrieb als Zeugin wie sie in der Beziehung zu dem Einzelhandelskaufmann ständig unter Angst gelebt habe. Sie habe die Vergehen des Angeklagten zunächst nur sehr vage beschreiben können. Im Nachhinein sei sie der Meinung, dass sie damals unter Drogen gesetzt worden ist.
Frau leugnet Fakten und belegte Ereignisse
Im Prozess beschrieb sie die Räumlichkeiten der Wohnung, wie sie allerdings – ausweislich der Nachschau der Polizei – nicht existiert haben. Fakten und Ereignisse aus der Zeit des Zusammenlebens leugnete sie zunächst, um sie dann doch für möglich zu halten. Belegte Gegebenheiten, die ihrer Version widersprachen, leugnete sie ebenfalls. Die 31-Jährige verrannte sich im Laufe des Prozesses in immer wieder neue Widersprüche. Die Tatsache, dass sich auch nach der angeblichen Vergewaltigung liebevolle Äußerungen und sexuelle Kontakte belegen ließen, ließ sie vor Gericht unkommentiert. Auch die Angaben zur mutmaßlichen Vergewaltigung wiesen nicht nur Lücken auf, sondern blieben insgesamt fragwürdig. Die 31-Jährige begann erst gegen den Angeklagten vorzugehen, als sie dessen frühere Ehefrau kennenlernte. Auch diese, so sagte sie vor Gericht aus, habe sich durch ihn damals terrorisiert gefühlt. Dass sie inzwischen mit dieser zusammen in einer Wohnung lebt, ließ sie ebenfalls unkommentiert.
Angeklagter legt Berufung ein
Der Staatsanwalt hielt im Schlussvortrag den Vorwurf der Vergewaltigung gegen den Angeklagten letztlich nicht aufrecht. Allerdings sah er ein Vergehen der üblen Nachrede für gegeben, weil sich die Aussage des Mannes, wonach seine Ex-Partnerin ihre Tochter geschlagen habe, durch nichts belegen ließ. Er beantragte eine Geldstrafe. Der Verteidiger des 35-Jährigen, Florian Wurtinger, hielt alle Vorwürfe des angeblichen Tatopfers für erstunken und erlogen. Für seinen Mandanten käme einzig und alleine ein Freispruch in Frage.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch das Schöffengericht vermochte den Vorwürfen der Klägerin nicht zu glauben. Jedoch sei auch nicht bewiesen, dass diese ihre Tochter geschlagen habe. Damit sei die üble Nachrede gegeben, die mit einer Geldstrafe zu sühnen sei. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.