Diskussion um Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird. Zuvor ist allerdings ein Beratungsgespräch Pflicht. (Symbolfotos) Fotos dpa

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird. Zuvor ist allerdings ein Beratungsgespräch Pflicht. (Symbolfotos) Fotos dpa

Zur Abtreibung gedrängt oder beeinflusst? So empfinden Frauen die Beratung in der Region Rosenheim wirklich

Rosenheim – Wer in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchte, muss vorher ein Beratungsgespräch führen. Erst dann darf ein Arzt den Abbruch durchführen. So ist es in Paragraf 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Das Gesetz wird schon seit geraumer Zeit diskutiert und auch schar

Dienstag, 7. Oktober 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.