Diskussion um Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird. Zuvor ist allerdings ein Beratungsgespräch Pflicht. (Symbolfotos) Fotos dpa
Zur Abtreibung gedrängt oder beeinflusst? So empfinden Frauen die Beratung in der Region Rosenheim wirklich
Rosenheim – Wer in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchte, muss vorher ein Beratungsgespräch führen. Erst dann darf ein Arzt den Abbruch durchführen. So ist es in Paragraf 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Das Gesetz wird schon seit geraumer Zeit diskutiert und auch schar