Diskussion um Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch

von Redaktion

Zur Abtreibung gedrängt oder beeinflusst? So empfinden Frauen die Beratung in der Region Rosenheim wirklich

Rosenheim – Wer in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchte, muss vorher ein Beratungsgespräch führen. Erst dann darf ein Arzt den Abbruch durchführen. So ist es in Paragraf 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Das Gesetz wird schon seit geraumer Zeit diskutiert und auch scharf kritisiert. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hat daher eine Petition für eine Neuregelung des Paragrafen gestartet. Knapp 70000 Menschen haben sich für die Forderungen ausgesprochen – darunter auch die Abschaffung der Beratungspflicht.

Rund um die Beratung gibt es viele Gerüchte und Vorurteile. Manche befürchten, die Frauen würden dort gar zu gewissen Entscheidungen gedrängt oder beeinflusst. Um zu erfassen, wie die Betroffenen die verpflichtende Beratung wirklich erlebt haben, hat Donum Vitae als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle eine anonyme Umfrage durchgeführt – und die Ergebnisse sind eindeutig.

Insgesamt wurden während des Befragungszeitraums im Jahr 2023 von 51 Frauen aus dem gesamten Landkreis und Stadtgebiet entsprechende Fragebögen ausgefüllt. 15 dieser 51 Frauen hatten vor dem Gespräch die Sorge, sie könnten beeinflusst werden. Aber: Keine der 51 Befragten gab an, von einer Beraterin zu einer Entscheidung gedrängt worden zu sein. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Frauen, nämlich 42, angaben, dass sie das Gespräch entlastet hat und 49 Frauen antworteten, dass das Gespräch insgesamt hilfreich war.

Auch bei einer bayernweiten Umfrage von Donum Vitae zeigte sich, dass immer noch viele Vorurteile gegenüber der Beratung vorherrschen. 24 Prozent der Frauen hatten die Sorge, dass sie zu einer Entscheidung gedrängt werden würden. Die übrigen Frauen hatten hierbei keine Befürchtungen (67 Prozent), antworteten mit „ich weiß nicht“, oder machten keine Angabe. Und auch bayernweit antworteten 97 Prozent der Frauen, dass sie im Gespräch nicht zu einer Entscheidung gedrängt wurden. Nur zwei Prozent antworteten mit Ja. Ein Prozent der Befragten machte keine Angabe. Als insgesamt hilfreich beschrieben es von den 1169 bayernweit befragten Frauen ganze 94 Prozent. Das spiegelt auch die Erlebnisse der Beraterinnen wider. „Unsere langjährige Erfahrung zeigte uns, dass Frauen über die Schwangerschaftskonfliktberatung – trotz Pflicht – dankbar sind und sie für ihren Entscheidungsprozess hilfreich ist“, sagt Ulrike Schauberger, Leiterin bei Donum Vitae in Rosenheim im Gespräch mit dem OVB. „Die Befragung hat auch gezeigt, dass viele Frauen ohne die gesetzliche Pflicht die Beratung nicht in Anspruch genommen hätten“, ergänzt Susanne Mittermair-Johnson, die gemeinsam mit Schauberger die Beratungsstelle für Rosenheim und den Landkreis leitet.

In Rosenheim haben 18 der 51 befragten Frauen angegeben, dass sie ohne die gesetzliche Beratungspflicht nicht zur Beratung gegangen wären – und das, obwohl die meisten sie am Ende als hilfreich empfunden haben. „Durch die Beratungspflicht erreichen wir auch die Frauen, denen ihre Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeiten, die sie haben, gar nicht bewusst sind“, sagt Mittermair-Johnson.

Auch die bayernweiten Zahlen sind eindeutig. 39 Prozent der befragten Frauen wären nicht zur Beratung gegangen. Und das, obwohl auch in dieser Befragung der deutliche Großteil diese als hilfreich und entlastend empfunden hat.

Patricia Huber

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