Rosenheim – Es ist eine lange Liste an Straftaten. Ein 38-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis musste sich vor dem Rosenheimer Schöffengericht wegen Körperverletzung, Widerstand, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten. Nicht zum ersten Mal. Immer wieder wurde er in den vergangenen 20 Jahren wegen verschiedenster Delikte verurteilt. Ausnahmslos hatte er diese Vergehen alkoholisiert begangen. Inzwischen stehen auch zwölf Eintragungen im Bundeszentralregister zu Buche.
Nun hatte der 38-Jährige wieder juristischen Ärger. Von September 2023 bis April 2024 war er wieder fünfmal auf- und straffällig geworden. Ob in Prien, Rimsting oder Rosenheim, überall ist er aus demselben Grund polizeibekannt. Jedes Mal hatte man bei ihm einen Blutalkoholgehalt von mindestens zwei Promille feststellen müssen.
So zum Beispiel meldeten besorgte Passanten im März 2024, dass am Kardinal-Faulhaber-Platz vor der Christkönigkirche in Rosenheim ein Mann im Regen auf dem Boden liege.
Eine Polizeistreife wollte dem Mann zu Hilfe eilen, musste aber feststellen, dass der Mann nicht nur volltrunken war, sondern auch unfähig, ohne sich oder andere zu gefährden, seinen Heimweg anzutreten. Nachdem es die Pflicht der Beamten ist, solchen Gefahren vorzubeugen und der Mann – es handelte sich um den Angeklagten – weder fähig noch in der Lage war, sich angemessen zu verhalten, erklärten ihm die Beamten, dass sie ihn zum eigenen Schutz festnehmen und im nächsten Schritt dann zur Ausnüchterung bringen würden. Damit aber begann das exzessive Verhalten des Betrunkenen. Vielfache Beleidigungen, versuchte und vollendete Körperverletzung gegen die Beamten, Bedrohung und Sachbeschädigung beging der Angeklagte nach dieser Ankündigung. Im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte selbst entsetzt über das eigene Verhalten, als die Aufnahmen der Bodycams an den Polizeibeamten auf dem großen Bildschirm im Gerichtssaal zu sehen waren. „Solche Aufnahmen und solches Verhalten von mir habe ich noch niemals vorher gesehen“, äußerte er beschämt. Er bat alle Beamten, die als Zeugen erschienen waren, um Verzeihung und erklärte, dass er sich hier wahrlich kaum wiedererkenne.
Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert erklärte, wie heilsam es sein könne, wenn Beschuldigte ihr Fehlverhalten im Nachhinein realistisch wahrnehmen. Dazu käme, dass bei solchen Alkoholtaten die Erinnerung tatsächlich häufig getrübt bis nicht vorhanden sein kann.
Verhandlung wird
noch fortgesetzt
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, bestätigte, den Angeklagten bereits länger zu kennen. Im nüchternen Zustand seien dem tatsächlich solche Verhaltensweisen kaum zuzutrauen. Soweit sich sein Mandant erinnern könnte, sei er auch vollumfänglich geständig.
Ein weiterer Zeuge, den der Angeklagte im Rausch krankenhausreif geschlagen hatte, war nicht zur Verhandlung erschienen. Deshalb wurde das Verfahren vertagt und wird später fortgesetzt.