Rosenheim – Es ist eine Entscheidung, die für Aufruhr sorgt. Die bayerische Regierung hat beschlossen, dass E-Autos und Hybridfahrzeuge ab 1. April 2025 drei Stunden kostenlos parken dürfen. Auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen eigentlich bezahlt werden müsste.
OB nicht
begeistert
Wirklich begeistert davon ist Oberbürgermeister Andreas März nicht. „Ich glaube, dass der Freistaat hier über seinen Zuständigkeitsbereich hinausschießt“, sagt er. Allerdings – auch das betont der Oberbürgermeister – sei noch nicht klar, welche Auswirkungen die neue Regel für die Stadt genau haben wird.
Fest steht, dass die Staatsregierung damit den Verkauf von E-Autos ankurbeln will. Denn die Neuzulassungen sind 2024 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. „Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es daher neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern“, teilt die Regierung mit. Nun die Idee: Wer am Ende seines Kennzeichens ein „E“ hat, kann sich mit dem Kauf eines E-Autos zumindest dann die Parkgebühren sparen.
Profitieren sollen der Regierung zufolge aber nicht nur die Autofahrer, sondern auch die Städte. Mit der neuen Verordnung will man wieder mehr Menschen in die Innenstädte locken – allerdings umweltfreundlich mit E-Autos anstatt Verbrenner-Motoren. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Die Begeisterung bei den Kommunen hält sich dennoch in Grenzen. Vielmehr fürchten die Städte, dass die Suche nach einem freien Parkplatz ganz im Gegenteil schwieriger wird. „Vor allem im knappen städtischen Raum“, sagt Achim Sing, Pressesprecher des Bayerischen Städtetags, auf OVB-Anfrage.
Der Verband tritt als „Anwalt der Städte und Kommunen“ gegenüber der Regierung auf. Dort ist man überzeugt: „Jede Stadt sollte die Parkraumbewirtschaftung so regeln, wie sie es für die örtlichen Gegebenheiten für am besten geeignet hält“, betont Sing.
Noch gravierender sei, dass die bayerischen Städte nicht mit in die Entscheidung eingebunden waren. „Obwohl es die Kommunen betrifft“, kritisiert Sing. Daher sei die Verordnung zum Gratis-Parken für E-Autos „eine Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung“ und abzulehnen.
Das sieht auch Andreas März so. Dennoch äußert sich der Oberbürgermeister im Vergleich zu einigen bayerischen Kollegen, die den Vorstoß scharf kritisieren, zurückhaltend. „Wir schließen uns der Einschätzung des Bayerischen Städtetags an und werden diese Ankündigung nicht einfach so hinnehmen“, sagt er. Allerdings sei noch unklar, welche Folgen die neue Regel für das Parken in Rosenheim ab April 2025 im Detail haben wird. „Wir müssen abwarten, was die Verordnung genau vorsieht, wie sie umgesetzt werden soll und welche finanziellen Auswirkungen sie haben wird“, sagt März.
Bislang ist klar, dass die Kostenbefreiung nur auf öffentlichen Parkplätzen gilt. Zum Beispiel auf diesen, welche mit einem blauen „P“ gekennzeichnet sind. In Rosenheim könnte das unter anderem am Straßenrand in der Innenstadt sein. Oder zum Beispiel auch auf der Loretowiese. Dort könnten E-Autofahrer dann drei Stunden kostenlos parken, alle andere müssen für die gleiche Zeit 2,50 Euro bezahlen.
Nicht für
private Parkplätze
Auf privaten Parkplätzen wie zum Beispiel vor Supermärkten soll die neue Regel nicht gelten. Was das für die städtischen, öffentlichen Parkhäuser in Rosenheim zum Beispiel bedeutet, wollte die Stadt auf Anfrage nicht beantworten. Auch zu konkreten Zahlen, wie groß die Einbußen aufgrund der neuen Regelung sein könnten, könne noch nichts gesagt werden. Erstatten wird diese die Regierung den Städten nach aktuellem Stand aber nicht.
Anderen Medienberichten zufolge rechnen Städte wie Nürnberg und Deggendorf mit Ausfällen von höheren fünfstelligen Beträgen bis zu 300000 Euro. Zudem soll es für die Kommunen keine Möglichkeit geben, die Regel, die vorerst bis Ende 2026 gelten soll, außer Kraft zu setzen.