Böllerverbot in Teilen Rosenheims

Polizei kontrolliert die Einhaltung – Bußgelder von bis zu 10000 Euro bei Missachtung

Rosenheim – Für Silvester und Neujahr gilt aus Gründen des Brandschutzes auf dem Max-Josefs-Platz, in der Heilig-Geist-Straße (Fußgängerzone) sowie auf dem Ludwigsplatz im Bereich des Gerinnes, ein allgemeines und ganztägiges Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Ebenfalls besteht ein generell

Freitag, 19. Dezember 2025

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