Rosenheim – Die Hundesteuer für 2025 ist am Mittwoch, 15. Januar, fällig. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 Euro, für Kampfhunde fallen 400 Euro an. Das teilte die Stadt jetzt mit. Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke. Formulare für die An- und Abmeldung sind auf der Webseite www.rosenheim.de verfügbar, ebenso für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Die An- oder Abmeldung von Hunden kann auch schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, per Fax an 3652008, per E-Mail an steuern@rosenheim.de oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007, erfolgen. Insgesamt sind derzeit rund 2000 Hunde in Rosenheim gemeldet.