Attacke auf Türsteher endet vor Gericht

von Redaktion

Wilde Auseinandersetzung im Rosenheimer Nachtleben: Weil ein betrunkener Mann (30) nicht in ein Lokal gelassen wurde, begann er zu randalieren. Dabei wurde ein Türsteher verletzt. Nun musste sich der 30-Jährige vor Gericht verantworten – und bekam beinahe eine drastische Strafe.

Rosenheim – Es war ein Abend mit Konsequenzen. Ein 30-jähriger Mann aus Albanien feierte im April 2024 in Rosenheim ausgelassen seinen Geburtstag. Deshalb war er mit einem Freund und Kollegen quer durch die Stadt „auf der Piste“. Was er dabei jedoch nicht bedachte, war, dass er aufgrund der Fastenzeit bereits seit Tagen kaum etwas gegessen hatte und deshalb den Alkohol noch deutlicher spürte als normalerweise.

30-Jähriger wollte mit
allen Mitteln ins Lokal

Nach sieben oder acht Bier wollten die beiden Freunde gegen 0.30 Uhr „stockbetrunken“ in ein Nachtlokal in der Ruedorfferstraße. Dort wartete bereits eine Schlange von Nachtschwärmern, die ebenfalls eingelassen werden wollten. Darum scherte sich der 30-Jährige aber nicht, marschierte an der Schlange vorbei und forderte reingelassen zu werden. Dieses Verhalten kam bei Security des Lokals vor der Tür allerdings weniger gut an. Zumal das Personal unschwer feststellen konnte, dass der Mann bereits sichtlich einen über den Durst getrunken und Schwierigkeiten hatte, sich zu verständigen. Folgerichtig verwehrte der Türsteher dem Mann mehrfach den Zutritt, musste ihn sogar handgreiflich am gewaltsamen Eindringen hindern.

Damit war der 30-Jährige nicht einverstanden. Als er sogar seinen Gürtel aus der Hose zog und damit herumfuchtelnd erklärte, sich auch gewaltsam Zutritt verschaffen zu wollen, rief der Türsteher nach einem Kollegen. Zusammen konnten sie verhindern, dass der 30-Jährige sich Zutritt zum Lokal verschaffte. Zwischenzeitig kam der Begleiter des 30-Jährigen hinzu und bemühte sich ebenfalls, ihn zu beruhigen sowie ihm ein anderes Lokal schmackhaft zu machen.

Uhr trifft
Türsteher am Kopf

Dies war allerdings ein vergeblicher Freundschaftsdienst. Im Zorn warf der Mann seine schwere Metallarmbanduhr nach den beiden Türstehern und traf dabei einen im Gesicht, sodass dieser eine Platzwunde unter dem linken Auge erlitt. Anschließend wollten die beiden Männer flüchten, was jedoch nicht gelang, weshalb die Polizei den Sachverhalt aufnahm. Nun musste sich der 30-Jährige vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Dort zeigte sich der Angeklagte geständig und reuig. Allerdings war er davon überzeugt, dass ihm seine Armbanduhr möglicherweise unabsichtlich entglitten war. Weil er sich zudem wegen seiner damaligen Alkoholisierung auch nicht mehr an alles erinnern konnte, bat er den angegriffenen Türsteher, der als Zeuge auszusagen hatte, um Verzeihung. Darauf ging der Geschädigte auch mit Handschlag ein. Darüber hinaus überreichte der Angeklagte dem Security-Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro, das dieser einigermaßen überrascht gern akzeptierte.

Angeklagter in
misslicher Lage

Die Verteidigerin Rechtsanwältin Ruth Sarow erklärte, ihr Mandant sei in einer besonders misslichen Lage. Er habe zwei Bagatelldelikte als Vorstrafen. Zum einen hatte er es versäumt, seinen albanischen Führerschein rechtzeitig umschreiben zu lassen. Bei einer Verkehrskontrolle war er deshalb wegen des Fahrens ohne Führerschein aufgefallen und verurteilt worden. Als er dann in seinem Antrag bei der Ausländerbehörde vergaß, diese Verurteilung anzugeben, war er noch einmal wegen behördlicher Falschangabe zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden.

Gleichzeitig hatte man ihm in der Behörde erklärt, dass er bei erneuter Straffälligkeit des Landes verwiesen werden müsse. Die Verteidigerin bat deshalb das Gericht, man möge das Verfahren – angesichts der tätigen Reue und der nur geringen Verletzung – mit der Verhängung eines angemessenen Bußgeldes einstellen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war zunächst nicht geneigt, dem zuzustimmen.

Einsicht hilft
dem Angeklagten

Nachdem aber die Zeugen offensichtlich kein großes Strafverfolgungsinteresse gezeigt hatten, ließ sie sich in einem Rechtsgespräch umstimmen.

Die Strafrichterin Dr. Deborah Fries verkündete damit den Gerichtsbeschluss, dass die Strafsache gegen ein Bußgeld von 2000 Euro eingestellt wird. Insbesondere die tätige Reue des Angeklagten in Form des Täter-Opfer-Ausgleichs durch das spontane Schmerzensgeld, das noch im Gerichtssaal überreicht wurde, und der geringe Schaden habe eine solche Entscheidung möglich gemacht.

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