Kolbermoor/Rosenheim – Die seitens der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz im niederbayerischen Wörth an der Isar geplante Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor soll bereits am kommenden Dienstag, 11. Februar, im Bauausschuss der Stadt beraten werden. Das geht aus der jüngst geänderten Tagesordnung für die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal des Kolbermoorer Rathauses hervor.
Zweistöckige
Gebäudekomplexe
Laut Eingabeplan, der unserer Redaktion vorliegt, sind auf dem Grundstück neben der Tankstelle, auf dem einst ein Autohändler seinen Platz hatte, zwei zweistöckige Gebäudekomplexe geplant. Aus den Plänen ist zudem zu entnehmen, dass auf den Dächern der beiden Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Das projektverantwortliche Unternehmen, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus Wörth an der Isar, war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seitens des Landkreises heißt es in einer am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung: „Das Landratsamt Rosenheim hat als staatliche Behörde im Auftrag des Freistaats Bayern einen Mietvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.“
Die Stadt Kolbermoor ist nach Angaben von Bürgermeister Peter Kloo (SPD) erstmals Anfang Januar von Rosenheims Landrat Otto Lederer (CSU) darüber informiert worden, dass dem Landkreis das Areal für eine Flüchtlingsunterkunft angeboten worden sei. Vergangene Woche sei er dann von Lederer darüber informiert worden, dass „der Vertrag wohl unterschriftsreif“ vorliege.
Der Bauantrag selbst ist nach Angaben des Bürgermeisters am vergangenen Dienstag in der Stadtverwaltung eingegangen. „Dieser wird jetzt, wie jeder andere Bauantrag auch, geprüft, ob er mit allen Rechten und Vorgaben übereinstimmt“, so Kloo auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Den gewählten Standort hält das Kolbermoorer Stadtoberhaupt persönlich für gar nicht so ungeeignet für eine derartige Einrichtung. Schließlich seien in direkter Nachbarschaft zahlreiche Unternehmen zu finden, die „händeringend Arbeitskräfte suchen“. Nun läge es am Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass diese Menschen dann auch die Möglichkeit bekämen, zu arbeiten.
„Wir müssen nicht nur darüber diskutieren, wie und wo diese Menschen untergebracht werden, sondern vor allem darüber, wie sie integriert werden können“, sagt Peter Kloo, der darauf verweist, dass unter anderem ein berufliches Engagement dafür wichtig sei. Daher spreche er sich persönlich auch für kleinere, dezentrale Unterkünfte aus, da „in diesen großen Unterkünften die Menschen oftmals unter sich bleiben“. Was wiederum der Integration nicht zuträglich sei.
Auch wenn die Entscheidung über den Bauantrag also noch aussteht – bei einem Anlieger, der namentlich nicht genannt werden möchte, sorgt das Projekt bereits jetzt für Empörung.
Vor allem die Größenordnung ist ihm ein Dorn im Auge. „Es geht überhaupt nicht darum, dass eine Flüchtlingsunterkunft entsteht“, sagt der Anlieger, der von den Plänen erstmals am vergangenen Mittwoch gehört hatte.
„Es geht vor allem darum, dass 212 Personen in diesem Bereich einfach viel zu viel sind.“ Zumal in direkter Nachbarschaft unter anderem eine Kindertagesstätte und eine Tanzschule zu finden seien. „Das ist schon sehr problematisch.“ Auch die Tatsache, dass an der Tankstelle direkt nebenan Alkohol verkauft werde, sei nicht gerade beruhigend.
Was den Anlieger aber ganz besonders auf die Palme bringt: dass mit den Nachbarn im Vorfeld nicht geredet worden sei. „Es gehört sich bei so einem sensiblen Thema einfach, dass man zunächst das Gespräch mit den Anliegern sucht“, sagt der Mann. „Gerade hier ist eine maximale Transparenz aller Beteiligten dringend notwendig.“
Abriss ist
geplant
Nach Angaben des Landratsamtes ist auf dem Areal Rosenheimer Straße 62 und 62a, wo einst ein Autohandel seine Heimat hatte, zunächst der Abriss der vorhandenen Gebäude und anschließend die Errichtung einer Wohnanlage in modularer Bauweise geplant. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Anschlussunterkunft und diese „dient insbesondere der Unterbringung von bis zu 212 Geflüchteten mit positiver Bleibeperspektive“, wie eine Behördensprecherin mitteilte. Wann die Wohnanlage bezugsfertig sein soll, dazu konnte die Behörde noch keine Angaben machen. „Der Zeitpunkt der Fertigstellung hängt vom weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens ab“, teilte die Behördensprecherin mit. Die Stadt hat kurzfristig die Tagesordnung für die Bauausschusssitzung am Dienstag geändert und wird den Bauantrag an diesem Tag beraten. Diskussionsbedarf ist zweifelsohne vorhanden, zumal sich die CSU Kolbermoor in einer gestern verschickten Pressemitteilung „überrascht von diesem Vorhaben mitten in einem Gewerbegebiet“ zeigte und bereits angekündigt hat, sich „im Rahmen unserer Möglichkeiten“ dafür einzusetzen, „dass dieses Vorhaben so nicht umgesetzt wird“.
Und wie soll es weitergehen, wenn dem Bauvorhaben dennoch grünes Licht gegeben wird? „Sobald der Bauantrag genehmigt ist und eine Belegung absehbar ist, werden wir mit dem Landratsamt eine Informationsveranstaltung besprechen“, konkretisierte Bürgermeister Peter Kloo gegenüber dem Mangfall-Boten das weitere Vorgehen. Nach Angaben des Bürgermeisters sind aktuell rund 250 geflüchtete Menschen in der Kommune untergebracht. Mit der neuen Unterkunft würde die Zahl dann bei Vollbelegung auf gut 450 steigen. Weitere im Stadtgebiet geplante Unterkünfte seien ihm „bisher nicht bekannt“.
Wobei die Stadt Kolbermoor aus Sicht des Landkreises Rosenheim wohl mit dem Bau der neuen Unterkunft erst die eigentliche Kapazität bei der Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen würde, wie ein Blick nach Bruckmühl zeigt. Der Marktgemeinde hatte das Landratsamt Rosenheim im September 2024 nämlich mitgeteilt, dass dort Stand August 2024 in Relation zur Einwohnerzahl der 46 Landkreisgemeinden mit damals circa 280 Geflüchteten rund 120 zu wenig untergebracht seien. Für die Stadt Kolbermoor, in der mit gut 20000 Einwohnern rund 3000 Menschen mehr als in Bruckmühl wohnen, bedeutet das rechnerisch, dass die Stadt erst ab der Aufnahme von rund 450 Geflüchteten den Schnitt der Landkreiskommunen erfüllen würde. Eine gesetzliche Vorgabe für eine prozentuale Verteilung auf die Bevölkerung innerhalb der Landkreise gibt es indes nicht.
„Lukrative
Angelegenheit“
Der Bau von Flüchtlingsunterkünften sei nach Angaben eines Insiders, der selbst schon einige dieser Projekte realisiert hat, namentlich aber nicht genannt werden möchte, eine durchaus lukrative Angelegenheit für Grundstücksbesitzer und Investoren. Er selbst habe als Mieteinnahmen bei Flüchtlingsunterkünften, die er realisiert habe, 500 Euro pro Monat und untergebrachtem Geflüchteten kassiert. Beim geplanten Neubau in Kolbermoor gehe er von ähnlichen finanziellen Vereinbarungen aus. Was für den Investor, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH, über einen mit dem Landkreis vereinbarten Mietzeitraum von 15 Jahren mehr als 19 Millionen Euro bedeuten würde. „Das Grundstück in Kolbermoor ist ja schon länger für eine horrende Summe angeboten worden“, behauptet der Insider. „Auf diese Art konnte der neue Besitzer das natürlich locker hinblättern.“
Doch gibt es für diese Zahlenspiele und Behauptungen auch belegbare Fakten? Tatsache ist, dass der Bund den Bundesländern für die Unterbringung von Flüchtlingen eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Geflüchtetem zur Verfügung stellt. Das ausführende Unternehmen, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH, hat bislang weder auf Rückrufbitten noch auf eine E-Mail-Anfrage des MangfallBoten reagiert, weshalb Fragen nach den finanziellen Rahmenbedingungen von dieser Seite zunächst unbeantwortet bleiben.
Keine konkreten
Aussagen
Auch seitens des Landratsamtes Rosenheim sind zu diesem Thema eher allgemeine Aussagen zu bekommen. „Die genauen Modalitäten der Finanzierung der Flüchtlingskosten auf Bundesebene sind für das Landratsamt Rosenheim nicht relevant, da die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Bayern vollständig vom Freistaat getragen werden“, teilte eine Behördensprecherin auf Anfrage des Mangfall-Boten mit. Die Mietkosten für die Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Rosenheim würden jedoch „individuell zwischen dem staatlichen Landratsamt Rosenheim und den Immobilienanbietern vereinbart. Gezahlt wird die ortsübliche Miete der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt“, teilte die Sprecherin weiter mit. „Details der Mietverträge können wir aus Datenschutzgründen nicht näher erläutern.“