Bildung als Luxusgut?

Weiterbildung soll nur dann steuerfrei bleiben, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder der Berufswahl hat. Kritik daran äußern VHS-Leiterin Bianca Stein-Steffan und Wolfgang Hauck, Leiter des Kulturamts. Foto Sebastian Gollnow/dpa/VHS/Archiv

Weiterbildung soll nur dann steuerfrei bleiben, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder der Berufswahl hat. Kritik daran äußern VHS-Leiterin Bianca Stein-Steffan und Wolfgang Hauck, Leiter des Kulturamts. Foto Sebastian Gollnow/dpa/VHS/Archiv

VHS-Kurse könnten aufgrund einer Änderung bei der Umsatzsteuer teurer werden

Rosenheim – Die Nachricht hat für Aufregung gesorgt: Künftig sollen nur noch die VHS-Kurse von einer Umsatzsteuer befreit bleiben, die einen unmittelbaren Bezug zum Beruf oder zur Berufswahl haben. Alle anderen Angebote sollen teurer werden. Dies betrifft den Englischkurs ebenso wie die Rückenschule

Samstag, 8. November 2025

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