Traunstein/Rosenheim – Die überwiegend hohen Haftstrafen entsetzten gestern sichtlich die vier Angeklagten, deren Familien und Freunde. Eine junge Frau brach nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal zusammen und musste mit einem Sanka ins Krankenhaus Traunstein gebracht werden. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler hatte gegen die Täter wegen besonders schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verhängt.
„Gewalt wurde nicht
ausgeschlossen“
Im Schuldspruch machte das Gericht keinen Unterschied. Allen – ob Pizza-Bote, maskierte Mittäter in der Wohnung oder dem im Auto wartenden Fahrer – wurde das lang vorher geplante Tatgeschehen am 6. Februar 2024 abends in der Wohnung des 25-jährigen Geschädigten angelastet. Ein 23-Jähriger aus München hatte gegen 21.15 Uhr als „Pizza-Bote“ geklopft. Der Mieter lehnte ab und wollte die Türe schließen. Da stürmten zwei Vermummte herbei und wollten den sich heftig wehrenden 25-Jährigen überwältigen. Er wurde mit einer Schreckschusswaffe bedroht, geschlagen und getreten. Unter anderem bekam er die Waffe in den Mund gesteckt, um aus ihm „Kokain und Geld“ herauszupressen. Mit dabei hatten die Drei Kabelbinder und Klebeband zum Fesseln. Ob der heftigen Gegenwehr konnten sie das Opfer nicht, wie vorgesehen, fixieren. Drogen fanden sie nicht. Die in den Räumen entdeckten 700 Euro waren den Räubern zu wenig. Bei seiner Mutter wollten sie mehr erbeuten. Deshalb zerrten die Männer den Geschädigten die Treppe hinunter. Schlimmeres verhinderte das Erscheinen eines Nachbarn.
Noch am gleichen Tag wurde der „Pizza-Bote“ zusammen mit dem Fahrer festgenommen. Der 23-Jährige legte damals bei der Kripo Rosenheim sofort ein volles Geständnis ab, nicht nur über seine eigenen Tatbeiträge, sondern auch bezüglich der anderen Männer. Wegen dieser „Aufklärungshilfe“ ging die Sechste Strafkammer einzig bei ihm von einem „minderschweren Fall“ und damit von einem niedrigeren Strafrahmen aus. Das bescherte dem 23-Jährigen die niedrigste Strafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft, die er gleich akzeptierte. Wegen seiner Drogensucht ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung an. Vor Therapieantritt muss er unter Berücksichtigung seiner zwölfmonatigen Untersuchungshaft nicht mehr in ein Gefängnis.
Die übrigen Angeklagten hatten lediglich Teilgeständnisse, beschränkt auf ihre eigenen Handlungen, abgeliefert. Entsprechend höher fielen ihre Strafen aus. Der Fahrer, ein 22-Jähriger aus Gröbenzell, muss vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe verbüßen. Die „Maskierten“, beide 23, schickte das Gericht für sechs Jahre hinter Gitter. Im Urteil betonte die Vorsitzende Richterin: „Wenn man so ein Ding durchzieht, muss man mit Gewalt rechnen. Gewalt wurde bei der Planung nicht explizit ausgeschlossen. Keiner hat von Gewalt Abstand genommen.“ Damit hätten sich alle gleichermaßen schuldig gemacht, auch der Fahrer – der die Kabelbinder besorgt und sein Auto zur Verfügung gestellt habe. Allen Vier hielt Richterin Aßbichler ihre Entschuldigungen und Schmerzensgeldzahlungen an den Geschädigten zugute.
Negativ zu berücksichtigen sei die Waffe, die erhebliche Verletzungen verursachen könne. Die beiden vorbestraften „Vermummten“ hätten „sehr professionell“ gehandelt, etwa die Pizza-Box und die Verkleidung besorgt. Die zwei anderen Angeklagten seien von ihnen „eher benutzt worden“, so das Gericht.