Rosenheim – Die Stadt Rosenheim bekommt das Baudenkmal „Königliches Oberbahnamt“ am Südtiroler Platz zurück – mutmaßlich zumindest. Die Siebte Zivilkammer am Landgericht Traunstein mit Richterin Bianca Ramming als Einzelrichterin verurteilte die beklagte Investorengesellschaft dazu, die Eintragung der Stadt in das Grundbuch als Eigentümerin zu bewilligen und das Grundstück samt Gebäude „lastenfrei“ an die Klägerin herauszugeben. Gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 373000 Euro. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Streitwert von
400000 Euro
Die beklagte Firma „Königliches Oberbahnamt Projekt“ muss – wie von der Stadt beantragt – die Kosten für die Rückübertragung ins Grundbuch tragen. Und die Schäden ersetzen, die seit dem Kauf im August 2019 an der Immobilie entstanden sind. Hinzu kommen die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits. Den Streitwert setzte das Gericht mit 400000 Euro fest.
Nach dem Kauf im Sommer 2019 hatte sich der Investor verpflichtet, gemäß dem Gestaltungs-, Sanierungs- und Nutzungskonzept aus dem Jahr 2015 binnen sechs Monaten eine Baugenehmigung unter Beachtung von Denkmalvorgaben zu beantragen und das Bauvorhaben dann innerhalb von zwei Jahren „bezugsfertig“ zu realisieren und in Betrieb zu nehmen. Der Eintrag ins Grundbuch erfolgte dann am 19. Juli 2021. Mit Wissen und Einverständnis der Stadt wurde am selben Tag eine Grundschuld der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG in Höhe von 2,3 Millionen Euro eingetragen. Sie diente als Sicherung für etwaige Darlehensaufnahmen der Projekt GmbH.
Als keinerlei Aktivitäten auf der Baustelle ersichtlich waren, erklärte die Stadt im Juli 2023 ihren Rücktritt von dem Kaufvertrag und bot im Februar 2024 die Erstattung des Kaufpreises von 373000 Euro gegen Rückübereignung der Immobilie an. Das lehnte die Beklagte ab.
Mitte Dezember 2024 kam es zu dann einer mündlichen Verhandlung vor der Siebten Zivilkammer mit Oberbürgermeister Andreas März, dem Leiter des Rechtsamts und Klagevertreter Rudolf Häusler und Professor Peter Astner als neuer Anwalt der Beklagtenseite. Allerdings: Die Bemühungen von Richterin Bianca Ramming auf eine gütliche Einigung zwischen den sichtlich verhärteten Fronten scheiterten.
Professor Astner zeigte Verständnis für die Stadt: „Die Immobilie ist jetzt ein Schandfleck und könnte ein Schmuckstück sein.“ Klägeranwalt Häusler verlas ein Schreiben der Bank. Darin hieß es, die 2,3-Millionen-Euro-Grundschuld sei „nur zur Finanzierung des Kaufpreises und der Baumaßnahmen“ bestimmt. Irgendwann sei ein Rechtsstreit gegen die Bank vorprogrammiert. Weiter meinte Häusler, die Stadt könne sich vorstellen, die Kosten der Beklagten für die Baugenehmigung zu übernehmen. Im Übrigen wisse man nicht, wie viel Geld die Bank auf die Grundschuld schon ausgehändigt habe.
Alle diese Punkte waren jedoch nicht Gegenstand des Urteils. In der Begründung entkräftete Richterin Ramming das Argument des Investors, man habe wegen der Corona-Zeit die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können. Temporäre Schwierigkeiten seien dem Gericht nicht näher dargelegt worden. Die pauschale Behauptung, die Pandemiebedingungen hätten das Projekt vereitelt, reiche nicht, so das Gericht. Außerdem seien auch nach der Pandemie keine konkreten Fortschritte erfolgt.
Urteil noch nicht
rechtskräftig
Der Zustand der Immobilie habe sich zudem seit dem Übergang ins Eigentum der Beklagten verschlechtert. Wäre die Beklagte ihrer vertraglichen Pflicht zur Sanierung nachgekommen, wären die Beschädigungen durch Umwelteinflüsse nicht passiert, so Ramming.
Auf OVB-Nachfrage kommentierte Oberbürgermeister Andreas März das Traunsteiner Urteil: „Wir sind natürlich froh, dass unserer Klage stattgegeben wurde. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir müssen abwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht. Klar ist aber auch, dass die Neugestaltung des Südtiroler Platzes abgeschlossen ist.
Das Oberbahnamt befindet sich schon viel zu lang in einem Dornröschenschlaf. Das darf nicht zum Dauerzustand werden. Von daher ist das Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtung.“