Rosenheim – Es war ein ungewöhnlicher Prozessbeginn am Rosenheimer Amtsgericht. Eigentlich sollte sich eine junge Frau (21), die bereits mehrere Male straffällig wurde, verantworten. Dass sie zunächst aber nicht zu ihrem Gerichtstermin erschienen war, gab bereits einen ersten Einblick in den Verlauf dieser Verhandlung. Ihre Mutter, die sehr wohl zu diesem Termin im Gericht anwesend war, musste die 21-Jährige zunächst telefonisch herbeizitieren.
Zeugin fälscht Attest
und erscheint nicht
Gerade noch rechtzeitig, bevor der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur die polizeiliche Vorführung veranlasste, kam sie atemlos in den Gerichtssaal. Sie habe keine Vorladung erhalten – so ihre Erklärung. Was der Richter allerdings nicht ohne Weiteres glauben wollte. Die Übergabe der Vorladungen wird schließlich amtlich bestätigt.
„Probleme“ gab es allerdings nicht nur mit der Angeklagten, sondern auch mit einer Zeugin. Wie der Richter berichtete, habe die Haupt-Belastungszeugin angerufen, dass sie erkrankt sei und ein ärztliches Attest per E-Mail nachreichen wolle. Ein Attest sei auch bei Gericht tatsächlich eingetroffen. Richter Kuchenbaur jedoch kenne seine „Pappenheimer“ und hatte Zweifel an der Begründung.
Er fragte noch während der Sitzung bei der entsprechenden Arztpraxis nach. Dabei stellte sich heraus, dass die junge Dame gar nicht in dieser Praxis gewesen war. Bei dem Attest handelte es sich also um eine glatte Fälschung. Die Angeklagte, die als ihren Beruf Influencerin angab, bestritt, dass sie die nicht erschienene Zeugin zum angegebenen Zeitpunkt in München bestohlen hätte – denn Diebstahl war der Grund der Verhandlung.
Angeklagte (21)
bestreitet Vorwurf
So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Weil die junge Frau bereits mehrfach straffällig geworden war, kam diese Anklage dieses Mal vor das Jugendschöffengericht. Die 21-Jährige erklärte weiter, dass sie selbst von der Zeugin bestohlen worden sei. Die Unwahrheit hinter deren Beschuldigung könne sie beweisen, weil sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in München, sondern in Rosenheim bei einer anderen Freundin übernachtet habe.
Diese Bekannte war vom Gericht auch geladen worden. Jedoch erwies sich die Vernehmung als schwierig, weil die Zeugin zeitweise unauffindbar abgetaucht war – wie ein Polizeibeamter als Zeuge berichtete.
Zu einem späteren Zeitpunkt wäre die Bekannte der Angeklagte dann wieder greifbar gewesen.
Aus Rachegelüsten
keine Entlastung
Dabei habe sie erklärt, sie wolle die 21-Jährige aus Rache nicht entlasten, denn diese habe bei ihr seit Langem offene Schulden. Unter dieser Prämisse verzichtete die Verteidigerin auf deren Zeugenaussagen.
Zu einem Urteil kam es dann nicht mehr. Richter Kuchenbaur unterbrach die Sitzung und es erging der Beschluss, dass die fehlende Zeugin zum nächsten Termin von der Polizei vorgeführt werden muss. Zudem wurde sie dazu verdonnert, neben einem Ordnungsgeld von 200 Euro auch für die Gerichts- und Anwaltskosten für diesen vergeblichen Termin aufzukommen. Denn: Diese Verhandlung wurden bereits sechs Termin angesetzt, die wegen Krankheiten der Prozessbeteiligten zu keinem Ergebnis führten. Nun muss sich zeigen, ob der nächste Termin den Fall klären kann.