Rosenheim – Ein betrunkener und berauschter Autofahrer sorgte in der Rosenheimer Rathausstraße für Aufsehen. Am gestrigen Sonntag gegen 4.30 Uhr beobachteten Beamte der Rosenheimer Polizei einen 30-jährigen Mann aus der Region Traunstein, der seinen Pkw in Schlangenlinien lenkte und mehrfach die Mittellinie überfuhr. Bei einer Kontrolle stellten die Polizisten drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Drogentest bestätigte den Konsum von Cannabis. Zudem war der Pkw nicht mehr zugelassen, und die Zulassungsstempel waren unsachgemäß angebracht. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Urkundenfälschung ein. Da der Mann keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wird auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Bei einem weiteren Vorfall am vergangenen Freitag gegen 23.45 Uhr fiel ein 30-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Kaiserstraße auf, als er bei Rot über zwei Ampeln fuhr und in Schlangenlinien in die Frühlingstraße einbog. Die Polizei stellte bei ihm drogentypische Auffälligkeiten und einen Atemalkoholwert von über 1,10 Promille fest. Der Drogentest war positiv auf Cannabis. Der E-Scooter war nicht versichert und ohne Kennzeichen unterwegs. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
Am Samstag, 1. März, um 3 Uhr kontrollierten die Beamten in der Lessingstraße einen 19-jährigen Autofahrer aus Stephanskirchen. Auch bei ihm wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, und ein Drogentest bestätigte den Konsum von Marihuana. Ebenfalls am Samstag um 2 Uhr fiel eine 30-jährige Autofahrerin aus dem Raum Erding in der Westerndorfer Straße auf. Die Polizei stellte drogentypische Auffälligkeiten fest, und ein Drogentest verlief positiv auf Cannabis.
Bereits am Freitag, 20.30 Uhr, stoppten die Beamten in der Prinzregentenstraße einen 26-jährigen Autofahrer aus Rosenheim. Auch hier wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, und der Drogentest war positiv auf Amphetamine.
In allen Fällen wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die betroffenen Autofahrer müssen mit einem Bußgeldverfahren, Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.