Rosenheim – Es war ein ungewöhnlicher Prozessbeginn am Rosenheimer Amtsgericht. Eigentlich sollte sich eine junge Frau, die in der Vergangenheit bereits mehrere Male straffällig geworden war, verantworten. Dass sie zunächst aber nicht zu ihrem Gerichtstermin erschienen war, gab bereits einen ersten Einblick in den Verlauf dieser Verhandlung. Ihre Mutter, die sehr wohl zu diesem Termin im Gericht anwesend war, musste die 21-Jährige erst einmal telefonisch herbeizitieren.
Gefälschtes Attest
vorgelegt
Gerade noch rechtzeitig, bevor der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur die polizeiliche Vorführung veranlasste, kam sie atemlos in den Gerichtssaal. Sie habe keine Vorladung erhalten – so ihre Erklärung. Das wollte der Richter allerdings nicht ohne Weiteres glauben. Die Übergabe der Vorladungen wird schließlich amtlich bestätigt.
„Probleme“ gab es allerdings nicht nur mit der Angeklagten, sondern auch mit einer Zeugin. Wie der Richter berichtete, hatte die Haupt-Belastungszeugin angerufen, dass sie erkrankt sei und ein ärztliches Attest per E-Mail nachreichen wolle. Ein Attest sei bei Gericht demnach auch tatsächlich eingetroffen. Richter Kuchenbaur jedoch kenne seine “Pappenheimer“ und hatte Zweifel an der Begründung. Er fragte noch während der Sitzung bei der entsprechenden Arztpraxis nach. Dabei stellte sich heraus, dass die junge Dame gar nicht in dieser Praxis gewesen war. Bei dem Attest handelte es sich also um eine glatte Fälschung.
Die Angeklagte, die als ihren Beruf Influencerin angab, bestritt den Vorwurf, dass sie die nicht erschienene Zeugin zum angegebenen Zeitpunkt in München bestohlen hätte – denn Diebstahl war der Grund der Verhandlung. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Weil die junge Frau bereits mehrfach straffällig geworden war, kam diese Anklage dieses Mal vor das Jugendschöffengericht.
Die 21-Jährige erklärte weiter, dass sie selbst von der Zeugin bestohlen worden sei. Die Unwahrheit hinter deren Beschuldigung wiederum könne sie beweisen, weil sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in München, sondern in Rosenheim bei einer anderen Freundin übernachtet habe. Diese Bekannte war vom Gericht auch geladen worden. Jedoch erwies sich die Vernehmung als schwierig, weil die Zeugin zeitweise unauffindbar abgetaucht war – wie ein Polizeibeamter als Zeuge berichtete.
Freundin aus Rache
nicht entlastet
Zu einem späteren Zeitpunkt wäre die Bekannte der Angeklagten laut Polizei dann wieder greifbar gewesen. Dabei habe sie erklärt, sie wolle die 21-Jährige aus Rache nicht entlasten, denn diese habe bei ihr seit Langem offene Schulden. Unter dieser Prämisse verzichtete die Verteidigerin auf deren Zeugenaussagen.
Zu einem Urteil kam es dann nicht mehr. Richter Kuchenbaur unterbrach die Sitzung und es erging der Beschluss, dass die fehlende Zeugin zum nächsten Termin von der Polizei vorgeführt werden muss. Zudem wurde sie dazu verdonnert, neben einem Ordnungsgeld von 200 Euro auch für die Gerichts- und Anwaltskosten für diesen vergeblichen Termin aufzukommen.
Denn: Für diese Verhandlung waren bereits sechs Termine angesetzt worden, die wegen Krankheiten der Prozessbeteiligten zu keinem Ergebnis geführt hatten. Nun muss sich zeigen, ob der nächste Termin vor Gericht diesen Fall klären kann.