Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Februar den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, Nummer 205, Westerndorf Am Wasen, in der Fassung vom 20. Februar als Satzung beschlossen. Ziel der Planung ist, planungsrechtliche Voraussetzungen für eine geregelte und zielführende städtebauliche Entwicklung sowie die Erhaltung und Stärkung eines noch in Teilen intakten Ortsbildes sowie der Wahrung der einzigartigen Identität zu schaffen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt sechs vom 5. März ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Alle Unterlagen sind während der allgemeinen Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr, freitags, 8 bis 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt im Rathaus, dritter Stock, einsehbar. Die Bebauungspläne mit Begründung sind parallel auch auf der Webseite www.rosenheim.de auf den Seiten des Stadtplanungsamtes abrufbar.