Rosenheim – Einige Rosenheimer dürften sich gewundert haben, als sie am vergangenen Sonntag am Brunnen in der Heilig-Geist-Straße vorbeigingen: Die Figur des heiligen Nepomuk hielt einen Stuhl vom Café Bergmeister in der Hand. Auf den ersten Blick vielleicht amüsant. Doch dem Täter könnte durchaus eine Strafe blühen, wie Robert Maurer, Polizeihauptkommissar, auf OVB-Anfrage erklärt.
Ihm zufolge ist es denkbar, dass Taten wie diese unter den Tatbestand Sachbeschädigung fallen. „Sachbeschädigung erfordert, dass das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich verändert wird“, so Maurer. Er sehe im Fall am Nepomuk-Brunnen durchaus eine Veränderung. „Im Grunde liegt ein religiöser Hintergrund als Heiliger vor“, betont er. Der heilige Nepomuk ist Schutzpatron der Schiffsleute. Solche Aktionen können also durchaus Folgen haben. „Sachbeschädigung sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor“, sagt der Polizeihauptkommissar. Er erinnert sich daran, dass schon mal Betrunkene im Brunnen gebadet hätten. Die Statue sei auch schon mal beschädigt worden. „Sowas ist aber bisher sehr selten vorgekommen“, so Maurer.
Die Polizei findet die
Aktion wenig witzig, Stuhl derweil entfernt
Da der Nepomuk-Brunnen der Stadt gehört, ist auch diese für die Entfernung des Stuhls zuständig. Das erklärt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt. „Mittlerweile ist der Stuhl aber schon nicht mehr da“, teilt er am gestrigen Montag gegen Mittag dem OVB mit. Ihm zufolge ist der Brunnen üblicherweise auch kein Ort, der häufiger von Vandalismus betroffen ist.
„Der Stuhl wurde scheinbar von uns entfernt“, sagt der Inhaber der Bäckerei, Willy Bergmeister, auf OVB-Anfrage. Er selbst habe es aber nicht mitbekommen. „Gerade während des Starkbierfestes kommt sowas öfter vor“, erzählt Bergmeister. Er könne sich noch daran erinnern, dass vor einigen Jahren drei junge Männer einen großen Gastroschirm bis zum Leder Dörfler getragen haben. „Dort sind sie dann ihrem Rausch geschuldet eingeschlafen“, so der Bäckerei-Chef.
Eine Anzeige gegen Unbekannt hat er nach dem Vorfall am Wochenende aber nicht erstattet. „Es ist ja kein Schaden entstanden“, betont Bergmeister. Wenn etwas mutwillig zerstört werde, sehe er das aber anders. Magdalena Aberle