Rasenmähen und Musik hören

von Redaktion

Stadt Rosenheim weist auf Einhaltung der Ruhezeiten hin

Rosenheim – Mit Frühlingsbeginn sprießen nicht nur die Blumen, auch der Rasen im Garten beginnt zu wachsen und will früher oder später gemäht werden.

Damit der nachbarschaftliche Frieden gewahrt wird, regelt die städtische Hausarbeits- und Musiklärmverordnung die Einhaltung der Ruhezeiten. Lärmintensive Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder ruhestörende Hausarbeiten wie Hämmern und Bohren dürfen in der Sommerzeit – ab 30. März – nur zu bestimmten Tageszeiten erfolgen. Diese sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Arbeiten grundsätzlich nicht gestattet. Für Musik ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht unnötig gestört werden. Die Nachtruhe muss zwischen 22 und 7 Uhr gewahrt werden. Dies gilt sowohl für Musikinstrumente als auch für Musikwidergabe.

Zuwiderhandlung kann mit Geldbußen geahndet werden. Die Hausarbeits- und Musiksatzung gilt nicht für gewerbliche Betriebe.

Artikel 1 von 11