Streit um Oberbahnamt geht weiter

von Redaktion

Eigentümerin legt Berufung gegen Urteil zugunsten der Stadt ein

Traunstein/Rosenheim – Für das denkmalgeschützte „Königliche Oberbahnamt“ am Südtiroler Platz am Bahnhof, das seit Jahren dem baulichen Verfall preisgegeben ist, zeichnet sich bis auf Weiteres keine bessere Zukunft ab. Die Stadt Rosenheim bekam zwar bezüglich der Rückübereignung in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein Recht (wir berichteten). Die derzeitige Eigentümerin der Immobilie ist jedoch fristgerecht in Berufung zum Oberlandesgericht München gezogen.

OB März hofft noch
auf eine Einigung

Wann das Oberlandesgericht über die Berufung der „Königliches Oberbahnamt Projekt GmbH“ entscheidet, ist derzeit nicht abzusehen. Doch zeigte sich Oberbürgermeister Andreas März gestern auf Anfrage unserer Zeitung zuversichtlich: „Wir sind natürlich froh, dass uns das Landgericht recht gegeben und unsere Rechtsauffassung damit bestätigt hat. Gleichermaßen war damit zu rechnen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Ich habe trotzdem noch die Hoffnung, dass wir zu einer Einigung finden.“

Die Siebte Zivilkammer am Landgericht Traunstein mit Richterin Bianca Ramming als Einzelrichterin hatte die Investorengesellschaft vor vier Wochen dazu verurteilt, die Eintragung der Stadt in das Grundbuch als Eigentümerin zu bewilligen und das Grundstück samt Gebäude „lastenfrei“ an die Klägerin herauszugeben – gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 373000 Euro. Die beklagte Projekt GmbH sollte zudem die Kosten für die Rückübertragung ins Grundbuch zahlen und die massiven Schäden erstatten, die seit Kauf im August 2019 durch Umwelteinflüsse an dem Baudenkmal aus den 1870er-Jahren entstanden sind. Weiter sollte die Beklagte vorgerichtliche Anwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Den Streitwert fixierte das Gericht mit 400000 Euro.

Der Investor hatte die historisch bedeutsame Immobilie – vor rund 150 Jahren eines der ersten von zehn Bahnämtern im damaligen Königreich Bayern – im Sommer 2019 von der Kommune erworben. Gleichzeitig hatte er sich verpflichtet, sich an ein 2015 von der Stadt erlassenes Gestaltungs-, Sanierungs- und Nutzungskonzept samt Arztpraxen, Büros, Gastronomie und Wohnungen zu halten. Binnen sechs Monaten nach dem Kauf sollte eine Baugenehmigung unter Beachtung von Denkmalvorgaben beantragt werden. Innerhalb von zwei Jahren sollte das Bauvorhaben „bezugsfertig“ sein und den Betrieb aufnehmen. Bis heute wurde übrigens nicht einmal ein Bauantrag eingereicht.

Nach dem Eintrag ins Grundbuch der Stadt am 19. Juli 2021 wurde mit Einverständnis der Stadt am gleichen Tag eine Grundschuld der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG in Höhe von 2,3 Millionen Euro in das Grundbuch aufgenommen. Sie sollte Darlehensaufnahmen der Projekt GmbH bei der Realisierung des Vorhabens absichern.

Zwei Jahre lang passierte nichts auf der Baustelle. Daraufhin trat die Stadt im Juli 2023 von dem Kaufvertrag zurück und offerierte im Februar 2024, den Kaufpreis von 373000 Euro zurückzuerstatten – allerdings gegen Rückübereignung der Immobilie. Das Angebot wies die Projekt GmbH zurück.

Vertragsverpflichtung nicht nachgekommen

Bei der mündlichen Verhandlung der Siebten Traunsteiner Zivilkammer Ende Februar 2025, an der auch Oberbürgermeister März teilnahm, hatten sich die Parteien nicht gütlich einigen können. Im Urteil stellte Richterin Bianca Ramming fest, die Beschädigungen durch Umwelteinflüsse wären nicht passiert, wenn die Beklagte ihrer vertraglichen Pflicht zur Sanierung des einstigen Königlichen Oberbahnamtes nachgekommen wäre.

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