Ab sofort möglich

Kostenloses E-Auto-Parken

von Redaktion

Rosenheim – Um das seit 1. April gültige kostenlose Parken von bis zu drei Stunden in Rosenheim nutzen zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss hinter der Windschutzscheibe den Beginn der Parkzeit aufzeigen. Wer länger parken möchte, muss zusätzlich einen entsprechenden Parkschein lösen. Dies gilt auch für die Parkster-App. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung berücksichtigen die drei kostenlosen Stunden. Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, die durch ein blaues „P“ gekennzeichnet sind. Unter diese Regelung fällt auch die Loretowiese. Parkhäuser und P+R-Parkplätze sind davon nicht betroffen. Sollte die Höchstparkdauer weniger als drei Stunden betragen, ist das Parken nur dementsprechend gestattet. Dies ist im gesamten Stadtbereich der Fall. Eine Ausnahme gilt für die Loretowiese, auf der ganztägiges Parken möglich ist.

Artikel 5 von 11