Rosenheims Floriansjünger am Limit

Der Gesetzgeber schreibt eine Zehn-Minuten-Hilfsfrist von der Alarmierung bis zur Ankunft am Einsatzort vor. Foto IMAGO

Der Gesetzgeber schreibt eine Zehn-Minuten-Hilfsfrist von der Alarmierung bis zur Ankunft am Einsatzort vor. Foto IMAGO

Wenn es brennt oder ein schwerer Unfall passiert, muss es schnell gehen. Maximal zehn Minuten dürfen Rettungskräfte von der Alarmierung bis zur Ankunft am Einsatzort brauchen. So steht es im bayerischen Feuerwehrgesetz. In Rosenheim klappt das nicht immer. Vor allem nachts.

von Anna Heise

Rosenheim – Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lief gerade einmal wenige Minuten, da gingen schon die ersten Piepser los. Zahlreiche Feuerwehrmänner verließen im Laufschritt das Rathaus und fuhren mit Blaulicht zum Einsatzort. Währenddessen wurde im kleinen Sitzungssaal darüber diskutiert,

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Samstag, 4. Oktober 2025

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