Verbotener Kontakt mit Minderjährigen

von Redaktion

28-jähriger Rosenheimer räumt Vorwürfe teilweise ein – Vergewaltigung bestritten

Traunstein/Rosenheim – Eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2020 mit fünfjähriger Führungsaufsicht samt Kontaktverbot zu Minderjährigen hinderte einen 28-Jährigen aus Rosenheim nicht daran, reihenweise junge Frauen teils deutlich unter 18 in sexueller Manier anzumachen.

Vor der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jaqueline Aßbichler gestand der Täter diese Vorwürfe. Einzig die Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau bestritt er. Der dreitägige Prozess geht am 22. und 24. April jeweils um 9 Uhr weiter.

Staatsanwältin Franziska Mitterer legt dem Angeklagten eine Vielzahl von Straftaten zur Last, darunter die angebliche Vergewaltigung, aber auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von jugendpornografischen Schriften sowie fast 100 Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht. Darin war dem Mann insbesondere untersagt, Kontakt mit minderjährigen Mädchen aufzunehmen. Diese Weisung war Teil eines seit Juli 2020 rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Paderborn, in das eine weitere einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2016 einbezogen worden war. Nach Verbüßen der Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten wurde die Führungsaufsicht nochmals verlängert bis September 2026.

Ins Rollen kam das Ermittlungsverfahren nach Worten des polizeilichen Sachbearbeiters bei der Kripo Rosenheim durch eine Strafanzeige der 19-Jährigen bei der Polizeiinspektion Rosenheim. Sie schilderte dem Beamten die angeklagte Tat am 22. oder 23. März 2024. An dem Abend habe sie keinen Sex haben wollen, weil sie müde gewesen sei. Das habe den Angeklagten nicht interessiert. Dann habe er sie vergewaltigt. Kennengelernt hatten sich die beiden zwei Wochen vorher durch einen Chat. Sie teilten die Begeisterung für Fußball. Bei der Vernehmung wirkte die Geschädigte „eher unsicher“, litt offenbar unter dem Geschehenen. Die 19-Jährige wird am dritten Verhandlungstag in den Zeugenstand treten.

Die Kripo Rosenheim durchsuchte die Wohnung in Abwesenheit des Tatverdächtigen und stieß zum Beispiel auf eine Überwachungskamera in der Küche, einen PC, im Schlafzimmer auf eine Peitsche, Handschellen und Psychopharmaka sowie unzählige Fotos von Frauen. Am gleichen Abend meldete sich der 28-Jährige bei der Polizeiinspektion. Er war angeblich gerade von einem Auslandsurlaub zurück und auf dem Sprung nach Dortmund. In der nächsten Zeit ließ er eine Menge Termine mit den Ermittlern platzen. Bei der Auswertung des PCs fanden sich mehrere Sexvideos mit unter 14 Jahre alten Kindern. Bei einer weiteren Durchsuchung im September 2024 war der Mann anwesend. Sein Handy wollte er nicht herausgeben. Nach Rücksprache mit einem Anwalt überlegte er es sich und nannte das Versteck – unter einem Teppich in der Nachbarwohnung, wie der Sachbearbeiter gestern informierte. Mit Daten hat auch ein weiterer Anklagepunkt zu tun. Der 28-Jährige hatte sich am 10. Januar 2023 auf unbekannte Weise die Zugangsdaten zum Handy einer Frau verschafft, sich in die Accounts eingeloggt und sie dann so verändert, dass die Geschädigte keinen Zugriff mehr auf ihre Accounts hatte.

Einigen Mädchen näherte sich der Angeklagte – entgegen der Weisung der Führungsaufsicht – zwischen Anfang 2022 und März 2024 in Rosenheim, überwiegend aber in anderen Bundesländern. Teils besuchte er sie zu Hause, teils telefonierte oder chattete er mit 13 oder 14 Jahre alten Geschädigten, manchmal verknüpft mit sexuellen Aktivitäten. Einer 15-Jährigen schickte er via Instagram eine Freundschaftsanfrage. Mit einer zunächst erst 16-Jährigen führte er neun Monate eine sexuelle Beziehung. Diese Tatkomplexe ließ der 28-Jährige über eine Erklärung seines Verteidigers, Andreas Leicher aus Rosenheim, einräumen. Monika Kretzmer-Diepold

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