Rosenheim/Bad Aibling – Als ein 39-jähriger Türke seine damalige Ehefrau, ebenfalls Türkin, bei der Polizei wegen Körperverletzung anzeigte, konterte diese mit einer Gegenanzeige wegen mehrfacher ehelicher Vergewaltigung. Darüber hinaus habe er sie fälschlich bei der türkischen Polizei wegen Geldwäsche und Kindesentzug angezeigt und sie körperlich misshandelt, so die Aussage der Frau. Dies führte zu einer Anklage vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert.
Zeugen bleiben Antworten schuldig
Am ersten Verhandlungstag fand dort Teil eins eines „Rosenkrieges“ statt, der einer Verhandlung vor dem Scheidungsrichter gerecht geworden wäre. Denn es hagelte nur so gegenseitige Vorwürfe. Verschiedene Zeugen aus beiden Lagern hatten neben Meinungen und eigenen Einschätzungen wenig Erhellendes beizutragen.
Als dann ein Zeuge zweifelsfrei bewiesene Fakten dreist leugnete, trieb das der ansonsten so souveränen Richterin die Zornesröte ins Gesicht. Ein weiterer Termin bei Gericht wurde notwendig.
Am zweiten Verhandlungstag, der nun kürzlich stattfand, wurden weitere Zeugen gehört. Jedoch konnten auch diese neben aufgeschnappten Gerüchten keine weiteren Erkenntnisse beitragen. Auch die Zeugin aus dem Jugendamt blieb viele Antworten schuldig.
Verwechslungen
und Widersprüche
Dennoch hielt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Ehefrau für bewiesen und beantragte für deren früheren Ehemann eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Frank, erklärte hingegen alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten für unwahr und beantragte, diesen freizusprechen.
Nachdem es bei den Vorwürfen der inzwischen geschiedenen Gattin an belastbaren Beweisen fehlte, dieser im Gegenteil bei ihren Aussagen Verwechslungen bei Orten und Zeiten unterlaufen waren und zudem im Laufe der Verhandlung ihre Absicht deutlich geworden war, ihren Ex-Mann in Schwierigkeiten zu bringen, befand das Schöffengericht die behauptete Vergewaltigung als unbewiesen und sprach den Angeklagten in dieser Hinsicht frei.
Es verurteilte den 39-Jährigen aber wegen einer belegten geringfügigen Körperverletzung und wegen falscher Beschuldigung bei der türkischen Polizei zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen.