Rosenheim/Flintsbach – Ein Versicherungsvertreter hatte sich eine besondere Betrugsmasche überlegt, immerhin kannte er die Anwendungstechnik. Im Notfall meldete er immer wieder ein teures Fahrrad als gestohlen.
Als der kaufmännische Angestellte im April 2019 einen finanziellen Engpass hatte, kam er erstmals auf die Idee, ein nicht vorhandenes teures Fahrrad bei der Versicherung, für die er im Vertrieb arbeitete, als gestohlen zu melden.
Die gleiche Masche
fünfmal angewendet
Die etwa 3000 Euro kamen ihm gerade recht. Weil er dazu Online-Anzeigen verwendete, musste er zu diesem Zweck nicht einmal zur Polizei gehen.
Zwei Jahre später – der Mann war wieder klamm –, erinnerte er sich an den erfolgreichen Betrug und wiederholte das Vorgehen. Bis September 2023 zog er die Masche insgesamt fünfmal durch, bis der Versicherung auffiel, dass es sich bei den als gestohlen gemeldeten Rädern immer um Fahrräder desselben Fabrikats handelte, was ungewöhnlich ist. Das war kein Wunder, denn nur von dieser Firma besaß der Mann einen Rechnungsvordruck, den er jeweils fälschte.
Der Schwindel
flog auf
Sein Pech war jedoch, dass die Firma bereits seit Jahren diesen Vordruck nicht mehr verwendete. Auch passten die angegebenen Fahrrad-Typen nicht zu den angegebenen Zeiträumen. Mit der entsprechenden Rückfrage flog der Schwindel schließlich auf.
Die Versicherung trennte sich umgehend von ihrem Mitarbeiter. Der war nun vor Gericht umfassend geständig und unterschrieb sofort ein Schuldanerkenntnis bei der Versicherung und bezahlt seither den Schaden in Raten zurück. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Herzog, stellte vor Gericht klar, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte seinen Fehler heftig bereue und seither bemüht sei, den Schaden baldmöglichst wieder gutzumachen.
Große kriminelle
Energie bescheinigt
Nichtsdestotrotz sprach der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer im Wesentlichen von der großen kriminellen Energie und dem doch recht hohen Schaden, den der Angeklagte mit seiner Betrugsmasche verursacht hatte. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, die man auch zur Bewährung aussetzen könne, weil der Angeklagte ein „Ersttäter“ sei.
Der Verteidiger betonte das sofortige Geständnis des Angeklagten und dass sein Mandant aus seiner lukrativen Anstellung entlassen worden sei. Natürlich sei dies selbst verschuldet geschehen, dennoch sei auch dies eine Strafe.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Deborah Fries verhängte letztlich eine Haftstrafe von 15 Monaten und setzte diese zur Bewährung aus.