Rosenheim – Der bayerische Justizminister hat den Rosenheimer Anwalt Dr. Marc Herzog an den 3. Senat des Anwaltsgerichtshofes berufen. Der 54-jährige Jurist führt seit 26 Jahren eine Kanzlei in Rosenheim mit Schwerpunkten im Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht. Herzog wird künftig über Einsprüche gegen Entscheidungen der ersten Instanz der Anwaltskammer entscheiden. Der Senat fungiert als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und kann bei Verfehlungen Sanktionen bis hin zum Berufsverbot verhängen. Die Berufung erfolgte auf Vorschlag der Anwaltskammer.