Fahndungserfolg nach acht Jahren

von Redaktion

Wie der Polizei ein mutmaßlicher Vergewaltiger ins Netz ging

Rosenheim – Die Einladung kam per Post. Hunderte männliche Personen wurden im Juli 2017 per Brief darüber informiert, dass sie im Oktober ihre DNA abgegeben sollten. „Das war damals im Bereich Oberbayern Süd die erste DNA-Reihenuntersuchung“, sagt Daniel Katz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd am Telefon.

Anlass für die Maßnahme war die Vergewaltigung einer damals 21-jährigen Frau. Laut Polizei sei sie am Sonntagmorgen, 23. Juli, auf dem Heimweg von der Innenstadt gewesen und habe dabei die Unterführung am Bahnhof zur Klepperstraße benutzt. Anschließend habe sie ihr lilafarbenes Fahrrad auf dem Damm am Mangfallkanal stadtauswärts geschoben. Dort sei sie – so geht es aus den Berichten von damals hervor – von einem unbekannten Mann von hinten angegriffen und noch vor der Hochfellnstraße in ein angrenzendes Waldstück gezerrt worden.

Vage Täterbeschreibung

Dort habe der Unbekannte die damals 21-Jährige vergewaltigt und sei dann geflüchtet. Die Frau suchte in dem angrenzenden Wohngebiet an der Kunstmühlstraße nach Hilfe, woraufhin ein Anwohner die Polizei verständigte. Die Kriminalpolizei Rosenheim übernahm in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, die Ermittlungen. Der Täter wurde damals eher vage beschrieben. Mitte 30 soll er gewesen sein, etwa 1,70 Meter groß. Er soll kurze, dunkle Haare und einen dunklen Teint gehabt und gebrochen Deutsch gesprochen haben.

Das Waldstück am Mangfallkanal wurde durchsucht, Hundeführer waren im Einsatz. Tage nach der Tat gründete sich die Ermittlungsgruppe „Mangfalldamm“. Zehn Beamte prüften Spuren und gingen Hinweisen nach – darunter auch Fotos und Videomaterial. Sie vernahmen Zeugen, suchten den Tatort ab und ermittelten im Umfeld der damals 21-jährigen Frau.

Im Oktober 2017 fand schließlich die DNA-Reihenuntersuchung statt. Etwa 800 männliche Personen hatten sich nach den Ermittlungen als definierter Personenkreis für das Screening ergeben. Der überwiegende Teil dieser Männer kam der Aufforderung nach und ließ sich in den Räumen des Bildungszentrums Rosenheim die DNA abnehmen – meist handelt sich hierbei um Speichelproben.

Etwa 100 Personen fanden sich damals – trotz Anschreibens – nicht zu der Reihenuntersuchung ein und kamen auch nicht auf die Ermittler zu. Wenn die Betroffenen nachvollziehbar erklären könnten, warum sie dem Test bisher ferngeblieben waren, würden die Ermittler auf eine Speichelprobe verzichten. Andernfalls würde diese notfalls unter Zwang vollzogen, hieß es damals.

Doch die berühmte „heiße Spur“ fehlte auch nach der Auswertung des Materials beim Bayerischen Landeskriminalamt. Knapp ein Jahr nach der Tat wurde die eigens für den Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe aufgelöst. An sich kein ungewöhnlicher Schritt. „Die polizeiliche Sachbearbeitung erfolgte seit diesem Zeitpunkt nur noch im Rahmen des täglichen Dienstes“, sagt Pressesprecher Daniel Katz.

Fast acht Jahre nach dem sexuellen Übergriff gelang den Beamten nun aber doch der Durchbruch. So gab das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Dienstag, 10. Juni, bekannt, dass ein dringend Tatverdächtiger gefasst wurde.

Es handelt sich um einen 43-jährigen rumänischen Staatsbürger. Er wurde noch am selben Tag dem zuständigen Richter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Hierbei wurde der Untersuchungshaftbefehl in Vollzug gesetzt. Der dringend Tatverdächtige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der entscheidende Hinweis zur Auflösung des Falls soll dabei wohl aus Italien gekommen sein. Näher dazu äußern will sich Daniel Katz nicht – aus ermittlungstaktischen Gründen. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren“, sagt er am Telefon.

Hinweis
aus Italien?

Möglich wäre, dass der 43-Jährige – der im Landkreis Rosenheim wohnt – auch in Italien ein Verbrechen begangen haben könnte. Die italienischen Behörden könnten bei ihren Ermittlungen über DNA-Spuren gestolpert sein, die zum Rosenheimer Fall geführt haben könnten. Hierbei handelt es sich jedoch um reine Spekulation. Fest steht, dass ein „dringender Tatverdacht“ gegen den 43-Jährigen besteht.

Das Opfer sei darüber informiert worden, dass ein Tatverdächtiger gefasst wurde, sagt Katz.

Artikel 2 von 11