Mehrere Ziele
Bebauungsplan ist rechtsverbindlich
Rosenheim – In seiner Sitzung am 28. Mai hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Küpferlingstraße 42/44/46 Hubertusstraße 29/31 beschlossen. Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtungspotenziale der bereits versiegelten Flächen im Plangebiet auszunutzen und die Schaffung von Wohnraum