Mehrere Ziele

Bebauungsplan ist rechtsverbindlich

von Redaktion

Rosenheim – In seiner Sitzung am 28. Mai hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Küpferlingstraße 42/44/46 Hubertusstraße 29/31 beschlossen. Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtungspotenziale der bereits versiegelten Flächen im Plangebiet auszunutzen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Mit der Veröffentlichung ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Alle Planunterlagen sind im Stadtplanungsamt sowie unter www.rosenheim.de einsehbar.

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