Kommt das Rauchverbot in Biergärten?

von Redaktion

Seit 1. Juli gilt in Frankreich ein Rauchverbot an öffentlichen Orten. Auch in Deutschland fordern viele Politiker strengere Regeln. Doch was würde sich in Rosenheimer Gasthäusern verändern, wenn in ihren Biergärten nicht mehr geraucht werden darf?

Rosenheim – Die Zigarette nach dem Essen gehört für viele Biergartenbesucher einfach dazu. Politiker der SPD und Grünen sprechen sich jedoch schon länger dafür aus, das Rauchverbot auszuweiten. In Frankreich ist das schon Realität. Seit 1. Juli darf an öffentlichen Orten im Freien nicht mehr gequalmt werden. Im Außenbereich von Gaststätten gilt das Verbot zwar vorerst nicht. Bei Rosenheimer Gastronomen ist die Sorge aber groß, dass es bald auch sie treffen könnte. Denn das hätte wohl gravierende Auswirkungen.

„Sehen die Idee mit
erheblicher Sorge“

„Wir sehen die Idee einer Ausweitung des Rauchverbots auf die Außengastronomie mit erheblicher Sorge“, sagt Luitpold Kupferschmied auf OVB-Anfrage. Er ist Juniorchef des Hotels „Happinger Hof“ und steht dem Verbot kritisch gegenüber. „Unsere Hauptbefürchtung ist der mögliche Umsatzeinbruch für einen ohnehin schon angeschlagenen Gastronomiebereich“, betont er. Grundsätzlich verstehe er die gesundheitlichen Gründe solcher Vorschläge. Durch das erweiterte Rauchverbot in Frankreich sollen beispielsweise vor allem Kinder geschützt werden. Die Gäste im Biergarten des „Happinger Hof“ rauchen gerne draußen, wie Kupferschmied erzählt. „Sie schätzen diese Freiheit. Ein Verbot könnte sie davon abhalten, uns zu besuchen“, meint der Gastronom.

Für seinen Betrieb würde das bedeuten, dass die Gästezahlen zurückgehen. Das wiederum führe zu geringeren Einnahmen. „Im derzeit schwierigen wirtschaftlichen Klima für die Gastronomie wäre jeder weitere Umsatzrückgang extrem schwer zu verkraften und könnte die Existenz von Betrieben wie unserem gefährden“, betont der Juniorchef.

„Ein weiteres
Bürokratiemonster“

Das sieht Theresa Albrecht vom „Hotel zur Post“ in Rohrdorf ähnlich. Sie ist Kreisvorsitzende der Rosenheimer Stelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). „Weitere Belastungen in der Gastronomie zerstören weitere Existenzen“, so Albrecht. Denn durch die Ausweitung des Rauchverbots auf die Biergärten würde „ein weiteres Bürokratiemonster“ entstehen. „Die Ausweitung auf großflächige Außenbereiche macht Überprüfungen aufwendig, eine durchgängige ist sowieso nicht möglich“, so die Kreisvorsitzende. Sie fragt sich, wie das funktionieren soll. „Gilt das dann auch für alle Feste im Freien, für jede Alm? Wo beginnt und endet das Fest beziehungsweise der Biergarten? Müssen Zäune aufgestellt werden?“

Albrecht verweist auf die Cannabis-Legalisierung im vergangenen Jahr. „Und jetzt soll im Außenbereich der Gastronomie nicht mehr geraucht werden? Das passt nicht zusammen“, betont sie. Ihrer Meinung nach sollte ein Gesetz, das gut funktioniert, nicht geändert werden. „Die Gastronomie braucht Entlastung und nicht weitere Belastungen“, sagt Albrecht zusammenfassend.

„Stockhammer“
bisher unbesorgt

„Ich glaube kaum, dass ein solches Rauchverbot uns betreffen würde“, sagt hingegen Sebastian Kirner vom „Gasthaus zum Stockhammer“ auf OVB-Anfrage. „Wir sind ein reines Speiselokal“, betont er. Viele seiner Gäste würden zum Rauchen an einen extra dafür aufgestellten Stehtisch gehen. „Die meisten sind wirklich sehr höflich“, so Kirner. Er kann sich nicht vorstellen, dass ein solches Rauchverbot in Biergärten in Bayern eingeführt wird. Seit 2010 darf bereits in geschlossenen Räumen wie der Wirtsstube nicht mehr geraucht werden. „Das ist ganz klar geregelt“, betont die Dehoga-Kreisvorsitzende Theresa Albrecht. „Die Kontrolle des Gesetzes funktioniert hier, auch, weil die Gäste wissen, dass Rauchen im Innenbereich nicht erlaubt ist.“ Bei Verstößen können ihr zufolge Strafen ausgesprochen werden.

Taugen Österreich
und Italien als Vorbild?

Gequalmt wird in Bayerns Biergärten ohnehin „wesentlich weniger als früher“. Albrecht ist deshalb überzeugt, dass es keinen Grund dafür gibt, die Gäste weiter einzuschränken und dabei den Wirten noch mehr Bürokratie aufzubürden. „Man verhindert das Rauchen nicht, wenn man die Leute außerhalb des Biergartens rauchen lässt.“

Luitpold Kupferschmied vom „Happinger Hof“ verweist bei den Regelungen zum Rauchen auf Österreich und Italien. „Dort gibt es oft die Möglichkeit, eigene Raucherzonen einzurichten“, erklärt er. Das empfinde er als deutlich praktikabler und gerechter. Zudem könne so die Gesundheit von Nichtrauchern geschützt werden, ohne Raucher komplett auszuschließen. „Solche ausgewiesenen Bereiche könnten es unseren Gästen weiterhin erlauben, im Freien zu rauchen“, so Kupferschmied. Belästigen oder gefährden würden sie dabei niemanden mehr.

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