Neue Regeln für Stellplätze in der Stadt

von Redaktion

Die Parkplatzsuche in Rosenheim ist nicht immer leicht. Damit die Straßen nicht komplett zugeparkt sind, gibt es auch die Stellplatzsatzung. Diese verpflichtet beim Bauen, Abstellmöglichkeiten für Autos zu schaffen. Jetzt wurde die Satzung geändert – mit Folgen, die nicht jeden glücklich machen.

Rosenheim – Die Zeit drängt. Das machte Oberbürgermeister Andreas März gleich zu Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich. „Wir müssen etwas machen, sonst haben wir ab Oktober ein Problem“, stellte er klar. Andernfalls drohen Szenarien, dass in Zukunft viele Straßen in Rosenheim komplett zugeparkt sind. Und die Suche nach einem Parkplatz im öffentlichen Raum noch mehr zum Geduldsspiel wird, als sie an manchen Tagen jetzt schon ist.

Gesetzesänderung zwingt Stadt
zum Handeln

Dahinter steckt eine Gesetzesänderung. Ende 2024 entschied sich der Bayerische Landtag dazu, mit einem Modernisierungsgesetz einige Vorschriften in der Bayerischen Bauordnung zu novellieren. Bislang verpflichtete das Regelwerk all diejenigen, die bauen wollen, auch Stellplätze am Neubau bereitzustellen. Diese Verpflichtung wird jetzt gestrichen. Heißt im Umkehrschluss: „Künftig besteht eine Stellplatzpflicht nur noch, wenn die Gemeinde sie durch eine Satzung ausdrücklich anordnet“, heißt es aus dem Rathaus.

Eine solche Stellplatzsatzung gibt es in der Stadt bereits. Sie regelt seit Jahren, wie viele Stellplätze für Autos oder auch Fahrräder ein Bauherr bei Neu- oder Umbauten und Nutzungsänderungen von Gebäuden vorweisen muss. Wegen der Gesetzänderungen muss diese nun aber neu erlassen werden – „um eine rechtssichere, sachgerechte und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelung für Rosenheim zu schaffen.“

Denn ohne die angepasste Satzung könnte ab Oktober gebaut werden, ohne Stellplätze für die Bewohner zu schaffen. Diese müssten sich im Zweifel dann einen Parkplatz am Straßenrand suchen. Damit das nicht passiert, hat die Verwaltung eine neue Satzung vorgeschlagen. Darin wird die Stadt in die Zone I – Innenstadtbereich – und die Zone II – restliches Stadtgebiet – unterteilt. Der Grund: „Die Gebiete unterscheiden sich in der Dichte der Bebauung, in der Verfügbarkeit an Grundstücksflächen zur Herstellung von Stellplätzen und in der Verkehrsdichte“, teilt die Verwaltung mit. Zudem haben die Menschen in den äußeren Stadtteilen eine „tendenziell höhere Pkw-Nutzung“ und leben häufig in größeren Haushalten.

Wer also in der Innenstadt bauen möchte, muss ab September 1,5 Stellplätze pro Wohnung im Gebäude nachweisen – unabhängig der Wohnungsgröße. In Zone zwei sind es 1,5 Stellplätze bei Wohnungen bis zu einer Wohnfläche bis 100 Quadratmeter. Wenn die Wohnung größer ist, werden zwei Stellplätze gefordert. Zum Vergleich: Bisher waren es – unabhängig der Lage – anderthalb Stellplätze für Wohnungen mit einer Fläche bis zu 100 Quadratmeter, bei größeren Wohnungen zwei Stück. Für Einfamilien- oder Reihenhäuser musste man ebenfalls zwei Stellplätze nachweisen.

In der neuen Satzung gibt es zudem einige Ausnahmen: Wenn der Bauherr ein Mobilitätskonzept – zum Beispiel Carsharing oder
E-Bike-Sharing – für sein Bauprojekt vorlegt, kann die Anzahl der Stellplätze reduziert werden, sofern ein Bedarf von mindestens 50 Stellplätzen besteht. Wer gar keine Möglichkeit sieht, einen Stellplatz mit in die Planungen aufzunehmen, kann der Stadt eine Ablöse zahlen und muss so keinen mehr nachweisen. Kostenpunkt: 20000 Euro pro Stellplatz.

Diese Regel gilt allerdings nur für den Innenstadtbereich – weil dort der Platz beengter ist. Nach der alten Satzung war das auch für 10000 Euro im Außenbereich möglich, in der Innenstadt wurden bisher 12500 Euro Ablöse fällig. Die Gesamtsumme, die nun über die Ablöse eingenommen wird, soll in den Bau und die Modernisierung von bestehenden Stellplätzen wie Parkhäusern fließen. Zudem kann die Ablöse in Ausnahmefällen angepasst werden. Ob für das jeweilige Bauprojekt aber überhaupt eine Ablöse möglich ist, liege immer im Ermessen der Stadt, heißt es aus dem Rathaus.

Dieser Punkt gefiel nicht allen Stadträten. „Die Ermessens-Regelung ist zu vage, so kann die Stadt einen Bauherren bevorzugen und den anderen benachteiligen“, kritisierte Peter Weigel von den Grünen. Zudem sei die Zonenaufteilung nicht zufriedenstellend. Dabei pflichtete ihm seine Fraktionskollegin Sonja Gintenreiter zu. „In vielen Punkten ist die Satzung einfach nicht weit genug gedacht“, betonte die Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Für sie ist es eine „Farce“, dass es etwa in äußeren Stadtteilen für Doppelhaushälften fast immer zwei Stellplätze braucht. „Viele Familien haben aber nur ein Auto und trotzdem müssen sie zusätzlich Fläche versiegeln“, sagte sie. Vielmehr müsse man bei der benötigten Anzahl der Stellplätze berücksichtigen, wie breit die Straßen sind, wie die Anbindung an den ÖPNV ist und wie gut es sich dort mit dem Fahrrad fahren lässt.

Ein Platz für Pkw pro Wohnung soll in der Innenstadt reichen

Auch Robert Multrus, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler/UP, war mit der Höhe der geforderten Stellplätze nicht einverstanden. „Im Außenbereich kann man mit der Regelung leben, aber die 1,5 Stellplätze im Innenstadtbereich pro Wohnung sind zu viel“, betonte er. Schließlich solle mit der Neufassung der Wohnungsbau unbürokratischer werden. Bereits bei der alten Satzung hieß es von Architekten und Bauherren oft, dass man mit der Rosenheimer Satzung nicht vernünftig bauen kann. Das dürfe nicht wieder so sein, sagte Multrus.

Zudem der FW/UP-Fraktionsvorsitzende überzeugt ist, dass in der Innenstadt ein Stellplatz ausreicht, da viele Menschen gar kein Auto besitzen. Dem entgegnete Andreas März, dass sich unter anderem auch der Bayerische Städtetag gegen den Vorschlag mit einem Stellplatz ausgesprochen hat, da dieser nicht ausreiche. Zudem es für den Stadtbereich die Ablösemöglichkeit gibt und keine starre Pflicht mehr zur Bereitstellung von Stellplätzen besteht.

Letztendlich entschieden sich die Stadträte mit 7:4 Stimmen mehrheitlich für die neue Stellplatzsatzung. Die endgültige Entscheidung, ob diese so eingeführt oder – wie von einigen Fraktionen gefordert wurde – erneut diskutiert wird, fällt am kommenden Donnerstag im Stadtrat.

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