Rosenheimer Mieten steigen deutlich

von Redaktion

Fortschreibung des Rosenheimer Mietspiegels in Kraft getreten und online einsehbar

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat die Fortschreibung ihres Mietspiegels veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Wie die Stadt mitteilt, basiert der neue Mietspiegel auf einer Befragung von knapp 1800 zufällig ausgewählten Mietern und Vermietern und wurde an die jüngste Marktentwicklung angepasst.

Die Auswertung ergab zum Stichtag 1. Januar einen mittleren Anstieg der Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 5,4 Prozent gegenüber dem bislang gültigen Mietspiegel aus dem Jahr 2023.

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim beträgt nun 9,96 Euro pro Quadratmeter. Dieser Durchschnittswert dient als statistische Größe, etwa zum Vergleich mit anderen Kommunen. Die tatsächlich anwendbare ortsübliche Vergleichsmiete muss jedoch stets individuell für das jeweilige Objekt berechnet werden.

Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim seit 1. August auf www.rosenheim.de einen aktualisierten Online-Rechner zur Verfügung. Alternativ kann die Berechnung mithilfe der neuen Mietspiegel-Broschüre erfolgen, die ebenfalls ab 1. August online heruntergeladen oder in Papierform bei der Stadt Rosenheim bezogen werden kann.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt laut Angaben der Stadt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.

Die Fortschreibung des Mietspiegels wurde durch den Stadtrat sowie den Mieter- und den Haus- und Grundbesitzerverein als qualifiziert anerkannt.

Auskünfte über den Mietspiegel

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