Rosenheim – Der Stadtrat hat bereits am 10. Juli die Einstellung des Verfahrens zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ beschlossen. Das hat die Stadtverwaltung nun bekannt gegeben. Ziel des Verfahrens war ursprünglich die Sicherung eines Standorts für ein neues Feuerwehrgebäude in Happing zwischen den Ortsteilen Alt-Happing und Kaltmühl sowie die geordnete Entwicklung eines Sondergebiets für Land- und Forstwirtschaft. Wie die Stadt mitteilt, erfolgte die Einstellung des Verfahrens, da die notwendige Anbindung an eine Siedlungseinheit fehlte. Dies steht im Widerspruch zum Ziel des Landesentwicklungsprogramms und zu den regionalplanerischen Festlegungen im Regionalplan. Zudem lagen die Voraussetzungen einer Privilegierung für ein Bauvorhaben im Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch nicht vor.
Ein weiterer Grund ist die Integration eines Standorts für die Feuerwehr Happing im laufenden Bebauungsplanverfahren 172 „Eichfeldstraße Happing“.