Rosenheim – Der Jugendschutz spielt eine wichtige Rolle und wird von Mitarbeitern der Rosenheimer Bars und Nachtlokale, meist durch Türsteher, überwacht. Für einen 17-Jährigen aus dem Landkreis Rosenheim dürfte sich die Frage gestellt haben: Wie komme ich am Türsteher vorbei und in ein Lokal, noch dazu um zwei Uhr früh. Unter 18 Jahre eine untersagte, jugendschutzrechtliche Hürde. Mit seinem 22-jährigen Bekannten, auch er stammt aus dem Landkreis, kamen sie auf folgende Idee. Der 22-Jährige übergab dem 17-Jährigen seinen Ausweis. Mit diesem Ausweis hätte der Jüngere beim Lokalzutritt in der Ruedorfferstraße mit Ausweisvorzeigen beim Türsteher über sein Alter hinweggetäuscht. Der Zutritt ins Lokal wäre so nach ihren Vorstellungen möglich gewesen, so die gedachte Strategie. Kurzerhand wurde die Idee umgesetzt. Doch der Türsteher erkannte am gestrigen Mittwoch gegen 2 Uhr am Ausweis sofort, dass der 17-Jährige nicht die Person auf dem Ausweis ist. Die verständigte Rosenheimer Polizei nahm sich der Sache an. Ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren wurde nach Angaben der Polizei gegen das Duo eingeleitet. Der Lokalbesuch war dann für das Duo beendet.