Widerspruch gegen Datenübermittlung

von Redaktion

Rosenheim – Die Meldebehörden sind verpflichtet, verschiedene Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen, Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Daten an Adressbuchverlage übermittelt. Jeweils zum 31. März melden die Behörden zudem Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Gegen all diese Übermittlungen können Bürger persönlich – nach Terminvereinbarung – im Bürgeramt, schriftlich oder per Online-Antrag auf der Webseite www.rosenheim.de Widerspruch einlegen. Darauf weist die Stadt ausdrücklich hin.

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