Gericht „nicht ohne jeden Zweifel“

von Redaktion

Im Frühjahr sollen drei Männer einen Rosenheimer (25) im Norden der Stadt brutal verprügelt haben – unter anderem mit Flaschen und Steinen. Unter den Tätern soll auch ein Nachbar des Opfers gewesen sein. Vor Gericht gab es dann allerdings eine Wendung in Form eines Freispruchs.

Rosenheim – Drei Männer sollen am Ostermontag dieses Jahres gegen 3 Uhr nachts in der Lessingstraße einen jungen Mann verprügelt haben. Das erklärte zumindest eine Frau bei der Rosenheimer Polizei. Bei dem Opfer handle es sich um ihren 25-jährigen Sohn. Der junge Mann musste auch kurz danach ins Krankenhaus, da er unter anderem einen Bruch im Ellbogengelenk davongetragen hatte. Der Verdacht: Einer der drei Täter sei der im gleichen Haus wohnende 19-jährige Nachbar gewesen. Dies bestätigte das Tatopfer in seiner anschließenden Aussage bei der Polizei. Die anderen beiden Schläger habe er nicht erkennen können. Wie die drei Täter den 25-Jährigen attackierten, habe es allerdings in sich gehabt: Die Täter seien mit einem Schlagstock, einer leeren Weinflasche und einem Pflasterstein auf ihn losgegangen. Dabei habe ihn der Nachbar mit dem Stock gegen das Bein geschlagen, sodass er zu Boden stürzte. Jetzt landete der Fall vor Gericht. Der Angeklagte – ein italienischer Heranwachsender – wurde direkt aus einer Justizvollzugsanstalt zum Rosenheimer Amtsgericht gebracht. Der Grund: Er war wegen einer anderen heftigen Prügelei im selben Zeitraum bereits zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.

Durchaus erstaunlich war dann das Aussageverhalten des arbeitslosen Tatopfers. Dieser wollte sich – im Gegensatz zu seiner eindeutigen Beschuldigung bei der Polizei – partout nicht mehr daran erinnern, ob ihn der Nachbar geschlagen hatte. Dass er in der Situation dabei war, bestätigte er wohl, nicht aber dessen Tatbeteiligung. Dass seinem Verhalten eine Bedrohung von anderer Seite vorausgegangen war, wollte er hingegen nicht bestätigen.

Auf dem Überwachungsvideo eines benachbarten Lebensmittelgeschäfts waren in der fraglichen Zeit im Hintergrund zwar Personen zu erkennen. Jedoch passten diese sichtbaren Situationen keineswegs zu der Schilderung des Tatopfers. Eine Identifizierung der Personen war daraufhin nicht möglich. Zwar war die Staatsanwältin überzeugt, dass auch in diesem Fall der Angeklagte beim Angriff auf den 25-Jährigen dabei war. Sie zeigte sich betroffen von der hohen Rückfallgeschwindigkeit und forderte wegen der hohen Gewaltbereitschaft eine weitere Bestrafung des jungen Mannes aus Italien. Ihre Forderung: drei Jahre Jugendstrafe.

Dem entgegen erklärte die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, dass es Stand heute – und nur das könne hier zählen – keinen einzigen Beweis für die Schuld ihres Mandanten gebe. Seine Vorstrafen könnten nur im Fall einer Verurteilung ins Gewicht fallen. Hier sei aber einzig ein Freispruch möglich.

Freispruch aus
Mangel an Beweisen

Auch das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur sah keine andere Möglichkeit, als den jungen Mann freizusprechen. „Dies ist aber kein Freispruch, weil das Gericht von Ihrer Unschuld überzeugt sei“, sagte der Vorsitzende. „Jedoch können wir nicht ohne jeden Zweifel sein. Deshalb dieser Freispruch aus Mangel an Beweisen.“

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