Pro-Palästina-Demonstrationen erreichen nun auch Rosenheim

von Redaktion

Rund 50 Teilnehmer marschieren am vergangenen Freitag durch die Stadt – Veranstalter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei

Rosenheim – „Free Palestine“ und „Free Gaza“ steht auf den Bannern, aus den Lautsprechern dröhnen laute Musik und Parolen. Rund 50 Teilnehmer sind laut Veranstalter am Freitag, 14. November, in Rosenheim auf die Straße gegangen, um ihre Solidarität mit den Palästinensern zu zeigen. Während der Demonstration wurde unter anderem auf die Ungerechtigkeiten in Gaza sowie die aktuelle Lage in Palästina aufmerksam gemacht.

„Es war eine tolle Demonstration, die in Rosenheim überfällig war. Zwei Jahre lang war nur dröhnendes Schweigen zu hören“, teilen die Veranstalter in einer Pressemitteilung mit. Kritik äußern sie jedoch an der Rosenheimer Polizei. „Ein martialisches Polizeiaufgebot samt Behelmung der Beamten schreckte Menschen davon ab, an der Demonstration teilzunehmen“, heißt es in einer Stellungnahme. Zudem sei die Demonstration ohne Anlass gefilmt worden.

Nach der Demonstration sei ein Teilnehmer kurzzeitig von der Polizei festgenommen worden, weil er das Lied „Jugend“ von RZ Rap abspielte. „Ein solch übergriffiges Verhalten von Seiten der Polizei sind wir in Rosenheim ja leider gewohnt, dass jetzt aber schon bei Musik versucht wird, linke, politisch aktive Leute zu kriminalisieren, ist eine weitere Eskalation“, heißt es vonseiten des Veranstalters.

Die Rosenheimer Polizei um Hauptkommissar Robert Maurer, der am vergangenen Freitagabend auch die Einsatzleitung innehatte, will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. So sei nicht das Lied „Jugend“ das Problem gewesen, sondern die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“. Diese verstößt laut Maurer gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

„Die verantwortliche Person wurde nach Beendigung der Versammlung zur Feststellung ihrer Identität kurz angehalten. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet“, erklärt Maurer. Der Slogan gilt in Deutschland als rechtlich umstritten und wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet. Während einige Gerichte die Parole als strafbar ansehen, weil sie als Kennzeichen der Hamas interpretiert wird, sehen andere keinen automatischen Strafbestand.

Maurer erklärt zudem, wieso zahlreiche Polizeibeamte vor Ort gewesen seien. So war neben der Pro-Palästina-Demo am Freitagabend auch eine Gegendemonstration angemeldet worden. Aus diesem Grund habe man auch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei für den Einsatz hinzugezogen. „Die zweite Versammlung wurde kurzfristig vor Beginn gegen 18 Uhr persönlich beim Einsatzleiter abgesagt. So fand nur der Aufzug durch Rosenheim statt“, erklärt der Polizeihauptkommissar.

„Die Versammlung wurde mit Polizeibeamten am Beginn und Ende des Aufzugs sowie Einsatzfahrzeugen abgesichert“, fügt er hinzu. Auch seitlich seien Beamte mitgelaufen. „Derartige Einsatzabwicklungen können grundsätzlich als eine Standardmaßnahme der Polizei angesehen werden“, sagt Maurer. Der Vorwurf, es sei gefilmt worden, entspreche nicht den Tatsachen. Auch Helme seien nicht getragen worden. „Es ist aber auch hier grundsätzlich so, dass geschlossene Einheiten ihre Ausrüstung ‚am Mann‘ führen“, fügt der Hauptkommissar hinzu. Anna Heise

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