Rosenheim – Ein feuchtfröhlicher Abend auf dem Rosenheimer Herbstfest endete für einen jungen Kufsteiner vor Gericht. Er verletzte einen anderen Besucher mit einem Masskrug. Wie es zu dem gefährlichen Wurf kam und was nun auf den 23-Jährigen zukommt.
Die Stimmung auf dem Rosenheimer Herbstfest heizte sich nach 22 Uhr schnell auf, es wurde aggressiv. So auch am letzten Herbstfest-Samstag im Jahr 2024.
Werfer hatte
zu viel „getankt“
Die Stimmung der österreichischen Soldatengruppe war bis dahin bestens, man schunkelte und sang auf den Bänken stehend – was den unmittelbaren Tischnachbarn nicht immer gefiel. Ein damals 23-jähriger Kufsteiner Azubi zog mit einem Teil der Gruppe auf eine Runde hinaus, wo sie im Prosecco-Stadl noch einmal „nachtankten“.
Wieder zurück in der Bierhalle beschloss er, die Tischseite zu wechseln. Ausgelassen, wie die Stimmung war, stieg der 23-Jährige geradewegs über den Tisch. Dass dies bei der allgemeinen Alkoholisierung nicht gut gehen konnte, war für jeden Nüchternen abzusehen.
Verschüttetes Bier
löst Streit aus
Es kam, wie es kommen musste: Er verschüttete beim Hinübersteigen etwas Bier und traf damit ausgerechnet einen Bierzeltbesucher am Nachbartisch. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Aussagen später vor Gericht unterschiedlich, was angesichts der Alkoholisierung und des differierenden Erinnerungsvermögens nicht verwundert. Der Angeklagte – der 23-jährige Kufsteiner – behauptete, geschubst worden zu sein. Dabei sei – wohl im Rahmen einer unwillkürlichen Balancierbewegung – das Tatopfer unabsichtlich getroffen worden. Oder der Masskrug sei ihm entglitten und habe deshalb den späteren Nebenkläger verletzt.
Da aber andere Augenzeugen von einem gezielten Wurf des 23-Jährigen sprachen und Entlastungszeugen keine wirklichen Beschreibungen liefern konnten, erging ein Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Jahr Gefängnis – der allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden würde.
Geständnis könnte
das Strafmaß mildern
Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, weil er sich keiner erinnerbaren Schuld bewusst war und ihm das Strafmaß außerdem erheblich zu hoch erschien – selbst, wenn ihn eine Mitschuld träfe.
Dem Vorsitzenden Richter Hans Peter Kuchenbaur wurde schnell klar, dass der Angeklagte wohl kein üblicher Säufer und Schläger war. Andererseits seien die Aussagen von nicht alkoholisierten Augenzeugen schwer zu widerlegen. Er empfahl ihm ein Geständnis und die Akzeptanz eines angemessenen Schmerzensgeldes. Dann könnte die Strafe zu einer Geldstrafe gemildert werden.
Andernfalls müsse wohl ein entsprechendes Gutachten eingeholt werden, was nicht nur die Kosten des Verfahrens enorm in die Höhe treiben, sondern auch absolut offen lassen würde, zu welchem Ergebnis dies führen würde.
In einem Rechtsgespräch einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht darauf, dass es mit einem Geständnis bei einer Geldstrafe bleiben könne.
Angeklagter kommt
um Haftstraße herum
Dem Tatopfer wurde verbindlich ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Mit einem sogenannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ wird automatisch auch das Strafmaß niedriger.
Die Staatsanwältin forderte angesichts der hohen abstrakten Gefährdung eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, wohingegen der Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Herzog, mit 130 Tagessätzen am unteren Rand der Verständigung blieb.
Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, und der Richter merkte an, dass der Frohsinn natürlich der Sinn des Herbstfestes sei, die zusätzliche Alkoholisierung – hier wohl der Besuch im Prosecco-Stadl – jedoch immer das Risiko einer übermäßigen Enthemmung in sich trage.