Rosenheim – Zwischen dem ASV Happing und dem Kirchenweg ist die erste Fahrradstraße Rosenheims entstanden. In diesem Bereich wurde die Eichfeldstraße so umgebaut und markiert, dass Fahrradfahrer nun Vorrang haben. Autofahrer dürfen die Straße im Anliegerverkehr bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weiterhin nutzen, müssen aber ihre Geschwindigkeit an die der Fahrradfahrer anpassen. Dabei darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Die Entscheidungen zu weiteren Fahrradstraßen werden dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorgelegt.