Rosenheim – Der Fund hat in Rosenheim und darüber hinaus für Entsetzten gesorgt. Ein Spaziergänger hatte am 28. November auf Höhe des Kajak-Clubs im Rosenheimer Stadtteil Kastenau am Innufer eine tote Katze gefunden. Das Tier wurde mit einem Strick um den Hals in die Fluten geworfen. Das andere Ende der Leine war am Gebüsch am Ufer befestigt, sodass die Katze im Inn ertrunken sein muss.
15 Straftaten nach
Tierschutzgesetz
Seitdem ermittelt die Polizei. Einen wirklichen Erfolg konnten die Beamten aber noch nicht verbuchen. Allem voran sei immer noch nicht klar, wem die Katze gehört hat, sagt Hauptkommissar Robert Maurer auf OVB-Anfrage. Auch ist immer noch offen, ob der Besitzer der Katze das Tier selbst getötet und beseitigt oder ein unbekannter Täter „aus niederen Beweggründen die Tierquälerei vorsätzlich begangen hat“.
Auch eine Woche danach gebe immer noch keine neuen Hinweise, warum die Katze im Inn ertränkt wurde. „Zeugen haben sich bei uns nicht gemeldet, deshalb ergeben sich beziehungsweise haben sich keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben“, sagt Robert Maurer. Wie lange die Polizei trotzdem weiter ermittelt, könne der Hauptkommissar nicht pauschal beantworten. „Wenn weder der ‚Besitzer‘ die Katze als vermisst meldet, noch sich in absehbarer Zeit jemand anderes meldet, müssen wir die Ermittlungen beenden“, betont der Hauptkommissar.
Ganz ausgeschlossen scheint es aber nicht zu sein, dass der Täter noch geschnappt werden kann. Bislang habe es im Bereich der Polizeiinspektion Rosenheim in diesem Jahr 15 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz gegeben. „Bei fünf davon gibt es einen unbekannten Täter“, sagt Maurer. Heißt aber auch: Zwei Drittel der Fälle konnte die Polizei aufklären. Im Jahr 2024 seien es 17 Fälle gewesen – bei elf davon haben die Beamten den Täter ermittelt.
Der Hauptkommissar erinnert aber daran, dass die Delikte nach dem Tierschutzgesetz vielschichtig sind. Dazu gehörten neben angeschossenen Katzen unter anderem auch bei hohen Temperaturen im Auto zurückgelassene Tiere. „Oder auch Hinweise von Tierschutzorganisationen oder anonymen Personen, dass die Tierhaltung irgendwo nicht korrekt ist“, erklärt Maurer.
In solchen Fällen – zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Tieren – sei die Polizei im engen Austausch mit dem Veterinäramt. Wenn bei der Haltung ein Verstoß festgestellt wird, werde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wem die Tierquälerei nachgewiesen werden kann, dem droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer hingegen bei der Aufklärung der ertränkten Katze im Inn mithilft, der kann sich etwas hinzuverdienen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des grausamen Fundes hat die Tierrechtsorganisation Peta eine Belohnung von 1.000 Euro für denjenigen ausgerufen, der einen Hinweis zur Identifizierung des Täters liefert.
2.000 Euro
für Hinweise
Während dieses Vorgehen bei Peta durchaus üblich ist und auch bei anderen Fällen wie in Kiefersfelden so gehandhabt wird, überrascht die Idee eines Rosenheimers. In einem Schreiben teilt Bernhard Boneberg, stellvertretender Ortsvorsitzender der AfD in Rosenheim, mit, dass er die Suche nach dem Tierquäler unterstützen möchte. „Dem Aufruf von Peta schließe ich mich privat an und erhöhe die Belohnungssumme um weitere 1.000 Euro für Hinweise, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Täters führt“, sagt er. Warum er zu diesem Schritt bereit ist, lässt er in seinem Schreiben offen. Was damit aber feststeht: Wer irgendetwas zur Aufklärung des Falles beitragen kann, bekommt inzwischen 2.000 Euro.