Wahlvorschläge für die Kommunalwahl einreichen

von Redaktion

Frist geht bis zum 8. Januar

Rosenheim – Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Parteien und Wählergruppen können bis spätestens Donnerstag, 8. Januar, 18 Uhr, im Bürgeramt der Stadt Rosenheim Wahlvorschläge einreichen.

In Rosenheim werden der Oberbürgermeister sowie 44 Stadträte gewählt. Parteien und Wählergruppen können hierfür ab sofort ihre Wahlvorschläge im Bürgeramt der Stadt Rosenheim abgeben. Dabei darf ein Wahlvorschlag für den Stadtrat höchstens 44 sich bewerbende Personen enthalten. Dies entspricht der Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder. Bei der Wahl des Oberbürgermeisters darf jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten. Alle Bewerber müssen von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt werden, die zu diesem Zweck für das gesamte Stadtgebiet einzuberufen ist.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die bei der jüngsten Landtags-, Europa- oder Bundestagswahl nicht mehr als fünf Prozent erreichten beziehungsweise im jetzigen Stadtrat nicht vertreten sind, müssen zusätzlich 340 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorweisen.

Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen möchten, können sich ab dem Tag der Einreichung des Wahlvorschlags bis spätestens Montag, 19. Januar, 12 Uhr, in eine Unterstützungsliste eintragen. Sie liegt im Bürgeramt Rosenheim aus.

Dabei ist zu beachten, dass die Unterschrift im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses, bei ausländischen Unionsbürgern unter Vorlage des Identitätsausweises oder Reisepasses, eigenhändig geleistet werden muss. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht den Eintragungsraum aufsuchen zu können, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein, der im Bürgeramt beantragt werden kann. Der Eintragungsschein dient dazu, dass der Wahlberechtigte seine Unterstützung des eingereichten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Bürgeramt vorzunehmen.

Genauere Informationen über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungsunterschriften oder zum Aufstellungsverfahren gibt es in den städtischen Bekanntmachungen oder im städtischen Sonderamtsblatt, das am 9. Dezember erschienen ist. Auch auf der Internetseite der Stadt sind unter www.rosenheim.de nähere Erläuterungen vorhanden. Gerne kann man sich auch direkt an das Bürgeramt der Stadt Rosenheim unter der Telefonnummer 08031/3651360 wenden.

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