Rosenheim: Strenge Feuerwerksregeln an Silvester

von Redaktion

Rosenheim – Für Silvester und Neujahr gilt in Rosenheim aus Gründen des Brandschutzes ein allgemeines und ganztägiges Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Max-Josefs-Platz, in der Heilig-Geist-Straße (Fußgängerzone) sowie auf dem Ludwigsplatz im Bereich des Gerinnes. Ebenfalls besteht ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen.

Die Einhaltung der Beschränkungen wird von der Polizei überwacht. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Die Stadt Rosenheim weist gleichzeitig darauf hin, dass im übrigen Stadtgebiet generell nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche pyrotechnische Gegenstände erworben und verwendet werden dürfen.

Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern nur volljährigen Personen gestattet und auch nur am Mittwoch, 31. Dezember, und Donnerstag, 1. Januar, erlaubt. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen unbedingt beachtet werden, um Personen- oder Sachschäden zu verhindern. Ein sorgsames und rücksichtsvolles Verhalten sowohl beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern als auch beim Umgang mit Knallkörpern liegt im eigenen und allgemeinen Interesse.

Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übrig gebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen.

Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein respektvolles und sorgsames Miteinander. „Auch ich mag das Silvesterfeuerwerk. Tiere allerdings fürchten sich vor dem Lärm und darum appelliere ich, auf Feuerwerk in der Nähe von Ställen oder Tierheimen zu verzichten“, so Oberbürgermeister Andreas März.

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