Hundesteuer und Anmeldepflicht

von Redaktion

Rosenheim – Die Stadt weist darauf hin, dass am 15. Januar in Rosenheim die Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig wird. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 Euro, für Kampfhunde 400 Euro pro Jahr. Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke. Alle Formulare sind auf der städtischen Webseite verfügbar. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich beim Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, Telefax 3652008, E-Mail steuern@rosenheim.de oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 3651245 im Rathaus, Zimmer 007. Insgesamt sind derzeit rund 2000 Hunde in Rosenheim gemeldet.

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