Rosenheim – Beamte der Bundespolizei informierten den Kripodauerdienst in Rosenheim am 5. September vergangenen Jahres darüber, dass sie im Zug nach Salzburg einen Drogenkurier festgenommen hätten. Eine Beamtin, die wie ihre Kollegen den Kontrolldienst in Zivil durchführte, stellte fest, dass aus einem Rucksack über ihr der Geruch nach Marihuana waberte. Sie hatte zuvor beobachtet, wie der Angeklagte diesen Rucksack über ihr deponierte.
Mann sollte Drogen in Salzburg übergeben
Der Angeklagte konnte diese zunächst zwar nicht als Kontrollbeamtin erkennen. Dennoch war dies wohl der ungünstigste Platz, den er finden konnte. Zwar bestritt er zunächst, dass dies sein Gepäck sei. Aber nachdem sich auch kein anderer Fahrgast als Besitzer des Gepäckstücks finden ließ, gab er doch zu, dass es sich um seinen Rucksack handelte.
Insgesamt fand sich darin weit über ein Kilogramm an verschiedensten Drogen, die der Mann an einen Abnehmer in Salzburg übergeben sollte. An wen, das sollte er – nach seiner Aussage – vor dem Ziel per SMS erfahren. In dem Rucksack befanden sich neben Marihuana auch Kokain, Amphetamin und eine Menge Ecstasy.
So fand er sich kürzlich vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert wieder, wo gegen den 30-jährigen Slowenen nun wegen verbotener Drogeneinfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben von illegalen Betäubungsmitteln verhandelt wurde.
Vor Gericht berichtete der Angeklagte, wie er wegen hoher Schulden von seinem Drogendealer dazu erpresst worden sei, diesen Kurierdienst zu übernehmen. Er selbst sei seit vielen Jahren drogenabhängig, was dieser Dealer gezielt dazu benutzt habe, um ihn unter Druck zu setzen. Darüber hinaus, so berichtete er weiter, sei er dabei, seine große Liebe, eine Kolumbianerin, zu heiraten, der ansonsten die Abschiebung drohe.
Davon zeigte sich das Gericht allerdings ungerührt. Zumal aus den Chat-Nachrichten auf dem Handy des Angeklagten deutlich wurde, dass der Angeklagte durchaus auch auf Profit aus war. Darüber hinaus hatte er eigene Geldbündel abfotografiert, obwohl er nach eigenen Angaben doch „nur der Schulden wegen“ zum Transport der Drogen gezwungen gewesen war.
Der Angeklagte war zwar geständig, wo es nichts mehr zu bestreiten gab. Der Staatsanwalt verwies jedoch alle anderen Schilderungen in das Reich von Schutzbehauptungen. Er forderte für den, wie er sagte, „professionellen Drogenschmuggler mit einem Gemischtwarenladen an Drogen“ eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.
Keine Hinweise
auf Bedrohung
Verteidigerin Gabriele Sachse erklärte, die Darstellungen ihres Mandanten seien keineswegs widerlegt. Somit sei gemäß der Darstellung des Gutachters eine verminderte Schuldfähigkeit nach Paragraf 21 StGB gegeben. Damit müsse eine Strafverschiebung erfolgen. Eine Haftstrafe von zwei Jahren sei hier angemessen – und angesichts des umfassenden Geständnisses könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dem vermochte das Schöffengericht nicht zu folgen. Nirgendwo in den vielen Chat-Nachrichten sei etwas von Bedrohung durch den Auftraggeber zu erkennen, so das Gericht. Vielmehr deute alles auf eine Organisation hin, deren williges und profitorientiertes Mitglied der Angeklagte gewesen sei. Auch wegen der Menge an illegalen und harten Drogen sei eine Strafverschiebung ausgeschlossen. Eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten befand das Gericht daher als angemessen. Die Frage nach Bewährung stellte sich bei diesem Strafmaß ohnehin nicht.