„Wenn ich dich das nächste Mal sehe, überfahre ich dich“

Ein Mann (21) aus Kolbermoor musste sich kürzlich vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim verantworten. Ihm wurden eine Trunkenheitsfahrt und die Bedrohung eines Bekannten vorgeworfen. Fotos dpa/Imago

Ein Mann (21) aus Kolbermoor musste sich kürzlich vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim verantworten. Ihm wurden eine Trunkenheitsfahrt und die Bedrohung eines Bekannten vorgeworfen. Fotos dpa/Imago

Wegen einer Trunkenheitsfahrt und einer Drohung per Sprachnachricht musste sich ein 21-Jähriger aus Kolbermoor vor Gericht verantworten. Am Ende wurde er nur für die Alkoholfahrt verurteilt – und das, obwohl er bereits auf Bewährung war.

Von Christa Auer

Rosenheim – Eine Trunkenheitsfahrt und eine unbedachte Sprachnachricht haben einen 21-jährigen Mann aus Kolbermoor, der bereits einige Vorahndungen und eine bereits verbüßte Jugendstrafe auf Bewährung hatte, kürzlich erneut vor das Jugendschöffengericht in Rosenheim gebracht. In der Hauptverhandlung

Mittwoch, 6. Mai 2026

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