Rosenheim – Eine Trunkenheitsfahrt und eine unbedachte Sprachnachricht haben einen 21-jährigen Mann aus Kolbermoor, der bereits einige Vorahndungen und eine bereits verbüßte Jugendstrafe auf Bewährung hatte, kürzlich erneut vor das Jugendschöffengericht in Rosenheim gebracht. In der Hauptverhandlung wurden die beiden Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Bedrohung sowie fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr miteinander verbunden.
Anklage: Gezielter
Angriff mit dem Auto
Laut Anklage soll der junge Mann am Abend des 15. April vergangenen Jahres in der Oberen Breitensteinstraße in Kolbermoor gezielt auf einen 22-jährigen Bekannten zugefahren sein. Dabei soll er sogar beschleunigt haben, sodass der Geschädigte nur durch einen Sprung zur Seite verhindern konnte, dass er überfahren wird. Wenig später soll der Angeklagte dem 22-Jährigen zudem eine Sprachnachricht geschickt haben, in der er ankündigte: „Keine Sorge, wenn ich dich das nächste Mal sehe, überfahre ich dich, dann fahr ich nicht auf Seite.“ Der Geschädigte nahm diese Äußerung ernst und erstattete Anzeige.
Im Verlauf der Verhandlung relativierte sich der Sachverhalt jedoch. Nach einem Rechtsgespräch räumte der Angeklagte die ebenfalls angeklagte Trunkenheitsfahrt ohne Einschränkungen ein. Er war am 19. Juli in den frühen Morgenstunden in Freilassing kontrolliert worden. Eine rund zwei Stunden später entnommene Blutprobe ergab noch 1,35 Promille.
Entschuldigung
beim Geschädigten
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Er erklärte, im Nachhinein froh zu sein, kontrolliert worden zu sein. Unmittelbar nach dem Vorfall habe er ein Abstinenzprogramm begonnen und er bemühe sich um eine Psychotherapie, um an seiner Impulskontrolle zu arbeiten.
Den Vorwurf der Bedrohung stellte der junge Mann anders dar. Er habe lediglich einen Freund nach Hause fahren wollen und sei eine Straße zu früh abgebogen. Dabei habe er sich verschalten. Er sei sicher nicht zu schnell gefahren. „Das hätte mir mein Auto bei den verkehrsberuhigenden Bremsschwellen nicht verziehen“, so der Angeklagte.
Der Geschädigte, ein 22-jähriger Bekannter, sei rechts außerhalb der parkenden Fahrzeuge gegangen, er selbst sei mit geringer Geschwindigkeit möglichst weit links an ihm vorbeigefahren. Dabei habe es keine Probleme gegeben. Der 20-jährige Beifahrer des Angeklagten bestätigte diese Darstellung weitgehend.
Wenig später, so schilderte der Angeklagte weiter, habe ihn der 22-Jährige angeschrieben, dass er ihn beinahe umgefahren habe. „Das ist totaler Blödsinn“, habe er gedacht. Völlig unbedacht habe er dann die umstrittene Sprachnachricht verschickt, die der Geschädigte als Drohung auffasste. Er habe diese jedoch nie ernst gemeint. Er habe sich längst beim Geschädigten entschuldigt.
Dieser zog seine Anzeige später dann auch zurück und erklärte vor Gericht, der Angeklagte sei „ein bisschen schnell“ auf ihn zugefahren. Ob dies absichtlich geschehen sei, könne er nicht sicher sagen. Rückblickend sei ihm die Anzeige unangenehm.
Stabiler
Bewährungsverlauf
Der Bewährungshelfer bescheinigte dem Angeklagten einen stabilen Bewährungsverlauf. Auch die Jugendgerichtshilfe sah ihn auf einem guten Weg. Aufgrund möglicher Reifeverzögerungen sei Jugendstrafrecht anzuwenden.
Staatsanwältin Pilz sah die Bedrohung und die Trunkenheitsfahrt als erwiesen an, sah jedoch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Angesichts der Tatbegehung nach laufender Bewährung und mehreren Vorahndungen forderte sie eine nicht mehr bewährungsfähige Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten sowie eine weitere neunmonatige Sperrfrist für die Fahrerlaubnis.
Verteidigerin Denise Peter verwies dagegen auf das umfassende Geständnis zur Trunkenheitsfahrt, die begonnene Abstinenz und die Bemühungen des Angeklagten um Therapie. Die weiteren Tatvorwürfe seien nicht nachweisbar. Die Verteidigerin plädierte für eine Geldstrafe oder eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Das Jugendschöffengericht folgte weitgehend der Verteidigung. Richter Marco Bühl sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Bedrohung sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr frei. Geahndet werde allein die Trunkenheitsfahrt mit einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sei aus erzieherischer Sicht nicht gerechtfertigt, zumal die frühere Bewährung inzwischen abgelaufen sei.
Mit rund 1,75 Promille
unterwegs gewesen
Hinzu kam eine weitere Führerscheinsperrfrist von neun Monaten. Es habe sich um die erste Trunkenheitsfahrt gehandelt – „aber ein ziemliches Brett“, so der Richter. Hochgerechnet sei der Angeklagte mit rund 1,75 Promille unterwegs gewesen und habe dennoch kaum Ausfallerscheinungen gezeigt. Positiv wertete das Gericht, dass er sich ernsthaft mit seinem Alkoholproblem auseinandersetze.
Das Urteil wurde letztlich von allen Beteiligten angenommen und ist rechtskräftig.