„Die ganze Geschichte ist eine Schande für Rosenheim“

von Redaktion

Nach Protesten bei der Vereidigung von Stadtrat Stefan Bauer in Rosenheim im Januar 2025 stand nun der zweite Störer vor Gericht. Ein Urteil blieb zunächst aus. Im weiteren Verlauf des Prozesses soll jetzt auch Oberbürgermeister Andreas März als Zeuge geladen werden.

Rosenheim – „Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen“, sagt der Angeklagte (23) am vergangenen Montagmorgen am Amtsgericht Rosenheim. Der junge Mann ist wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Genauso wie einige Gleichgesinnte. Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März (CSU) hatte Strafantrag gestellt, nachdem der 23-Jährige am 29. Januar 2025 gemeinsam mit weiteren Aktivisten die Sitzung des Rosenheimer Stadtrats mit lautstarken Parolen gestört hatte. Genauer gesagt: die Vereidigung von Stefan Bauer (parteilos).

„Lautstarke Parolen“
in der Stadtratssitzung

Bereits im November wurde einer der Aktivisten am Amtsgericht zu 20 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Zu dieser zweiten Verhandlung sind wieder rund ein Dutzend Mitdemonstranten und Unterstützer im Amtsgericht vor Ort, um ihre Solidarität mit dem Angeklagten zu bekunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, die Stadtratssitzung durch „lautstarke Parolen“ so gestört zu haben, dass eine Fortsetzung nicht mehr möglich gewesen sei. Trotz mehrmaliger Aufforderung, die Parolen zu unterlassen oder den Saal zu verlassen, hätten die Beschuldigten nicht darauf reagiert. Schließlich musste die Polizei die Demonstranten aus dem Saal abführen.

In seiner Erklärung zu Beginn des Verfahrens machte der 23-Jährige deutlich, warum er sich an diesem Tag entschieden hatte, gegen die Vereidigung Bauers zu demonstrieren. „Bei Bauer handelt es sich um einen umtriebigen Aktivisten und Youtuber der rechtsextremen Szene“, verlas der Angeklagte. Im weiteren Verlauf ging er dann auf Bauers Tätigkeit als Kameramann für den Islam-Kritiker Michael Stürzenberger, Zusammenarbeiten mit dem Compact-Magazin und seinen Ausschluss aus der AfD ein.

Angeklagter mit massiver
Kritik gegen OB März

Aber nicht nur Bauer selbst kritisierte er. Auch an Andreas März ließ er kein gutes Haar. „Der CSU-Oberbürgermeister Andreas März stellte gegen uns alle Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs – und das ohne jede juristische Notwendigkeit“, sagte der Angeklagte. „März besteht im Nachhinein darauf, dass wir für unser gesellschaftliches Engagement vor Gericht gezerrt werden.“

Es folgte weitere Kritik am – dem Angeklagten zufolge – zu sanften Umgang des Oberbürgermeisters mit Rechten, sowie Kritik an seiner Parteikollegin Daniela Ludwig.

Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde auch eine Polizistin gehört, die sich in Zivil unter die Sitzungs-Gäste gemischt hatte. Sie berichtete von Gesängen – aber nicht von Tumult oder Angriffen. Dann seien die Aktivisten vom Sicherheitsdienst der Stadt und der Leiterin des Hauptamts zum Verlassen des Saals aufgefordert worden. „Es gab keine Handgreiflichkeiten“, schilderte die Polizistin. Auch eine bedrohliche Komponente sei nicht zu erkennen gewesen.

„Schon irgendwie
bedrohlich“

Anders schilderte die Leiterin des Hauptamts die Situation in ihrer Zeugenaussage. Sie nannte die drei jungen Männer, die die Parolen als Erstes anstimmten, „Rädelsführer“ und beschrieb die Situation als „schon irgendwie bedrohlich“. Sie erklärte, März habe die Situation „niederschwellig“ beenden wollen und die Demonstranten aufgefordert, ruhig zu sein. Dem seien sie nicht nachgekommen, auch nachdem die Leiterin die Aufforderung über das Mikrofon im Saal wiederholt habe.

Im Laufe der Befragung der Zeugin kam allerdings auf, dass sie bereits bei der Polizei befragt worden war – genauso wie einer ihrer Kollegen. In der Akte, die Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorlag, sei davon allerdings nichts zu lesen gewesen. Dies war einer von mehreren Umständen, die den Verteidiger letztlich dazu bewegten, einen Beweisantrag zu stellen und März als Zeugen anzufordern. Denn: Der Verteidiger geht davon aus, dass ein Übertragen des Hausrechts an seine Hauptamtsleitung nicht möglich ist. Somit hätte März die Protestierenden letztlich des Saals verweisen müssen.

Der Staatsanwalt sah das allerdings anders. Ihm zufolge genüge eine mündliche Absprache vor der Sitzung zur Übertragung des Hausrechts an die Hauptamtsleitung.

In einem dem Antrag folgenden Rechtsgespräch konnten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht auf eine Opportunitätsentscheidung einigen. Demnach wurde ein Fortsetzungstermin für den 16. Februar angesetzt. Zu diesem soll dann unter anderem auch Oberbürgermeister März als Zeuge geladen werden.

„Schande für
die Stadt Rosenheim“

Unter den Zuschauern war man sich aber auch schon nach diesem ersten Verhandlungstag einig: „Die ganze Geschichte, egal, wie es am Ende ausgeht, ist eine Schande für die Stadt Rosenheim“, sagte Andreas Salomon (76).

Salomon war selbst bei der Sitzung vor Ort und protestierte gegen die Vereidigung. Das Verfahren gegen ihn läuft noch. Im März soll die Verhandlung stattfinden. „Es hätte vollkommen gereicht, die Protestierenden des Saals zu verweisen“, betonte Salomon nach der Verhandlung.

Zudem findet er es schade, dass der Oberbürgermeister nicht auf offene Briefe und Gesprächsangebote eingegangen sei und „nicht eingesehen hat, seinen Standpunkt zu ändern“. Es sei laut Salomon zu hoffen, dass die noch geplanten Verfahren eingestellt werden.

Opportunitätsentscheidung

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